Einem Rechtsstreit, den der Amtsinhaber gegen Matthias Stefke angestrengt hatte ging dieser nicht aus dem Wege. Er wollte geklärt wissen, inwieweit Meinungsäußerungen durch das Grundgesetz gedeckt sind.
Lesen Sie nachfolgend wie das ausgegangen ist.
Im Ergebnis lässt sich zusammenfassen:
Matthias Stefke beugte sich dem unglaublichen Versuch eines demokratisch gewählten Amtsträgers nicht, die Meinungsfreiheit einzuschränken!
Er erreichte durch seine Standhaftigkeit, dass nicht nur für ihn sondern quasi auch für alle anderen Mitglieder der Gemeindevertretung der Artikel 5 des Grundgesetzes auch in Blankenfelde-Mahlow volle Gültigkeit hat.
Von Seiten der Fraktionen SPD/Grüne, Die Linke oder auch der CDU gab es hierzu nur betretenes Schweigen