im Landtag Brandenburg

Meine Redebeiträge im Parlament können Sie bei Interesse hier anschauen

(Bitte klicken Sie auf das Bild)

Die Bürgerlobbyisten

BVBB Wählergruppe

Mitglieder &

Sympathisanten

in

Mitglied im Landesverband

Landesverband

Besucherzaehler

Ja, das Mandat als Abgeordneter ist wohl im Verhältnis zu anderen Berufen etwas besonderes.

Aber nur die Aufgabe, wir selbst sind es nicht!

Aufgrund 

zahlreicher Anfragen:

 

NEIN, es gibt keine

Autogrammkarten von mir und ich beabsichtige auch nicht, welche anfertigen zu lassen!

 

Ich bin nämlich kein Film-oder Popstar sondern mache "nur"  als Abgeordneter meine Arbeit zum Wohle der Bürger/innen...

 

Trotzdem DANKE für das Interesse

Ich habe nicht laufen gelernt, um zu kriechen!

 

In Anlehnung an Summer Cem

(Deutscher Rapper türkischer Abstammung)

Ich lasse mich nicht von dem Anschein beeindrucken. Ich gehe den Ursachen auf den Grund!

 

Man sollte gerade in Blankenfelde-Mahlow bodenständig statt abgehoben sein!

 

Wer nie die Schnauze aufmacht kann sie sich auch nicht verbrennen!

BVBB e.V.
BVBB e.V.

Alles rund um das Schallschutzprogramm der Flughafengesellschaft finden Sie, wenn Sie auf das Bild klicken. Bei Verständnisfragen oder Problemen sprechen Sie mich gerne an!

 

Nelson Mandela - Vorkämpfer für Freiheit und Gerechtigkeit

 

Der frühere Präsident von Südafrika war 27 Jahre Gefangener des Apartheid-Regimes.

Er kämpfte gegen die weltweite Unterdrückung der Schwarzen und für ein gleichheitsorientiertes und demokratisches Südafrika.

 

1993 erhielt er für seinen unermüdlichen und leidvollen Kampf den Friedensnobelpreis.

 

Nelson Mandela ist all denen ein Vorbild, die sich gleichfalls für Demokratie und gegen Unrecht engagieren.

Es bedarf oftmals nicht viel, um etwas in Bewegung zu bringen

 

Politik ist weniger eine Sache von Äusserlichkeiten als von innerer Haltung!

 

Interessante Nachrichten finden Sie auch auf

 

In der Politik muss man vor allem eines:

Einen Arsch in der Hose haben!

Lieber für etwas gehasst werden,das man ist, als für etwas geliebt werden, was man nicht ist.

 

André Gide

Politik ist...

 


…wenn Deine Heizung kaputt geht und Du nicht die freie Wahl hast, was Du für eine neue einbauen darfst!

Darum interessiere Dich, mische Dich ein und bestimme den Weg mit.

Nachgefragt

 

Zahl des Tages

Den einzigen Luxus den ich mir leiste ist eine

e i g e n e Meinung.

 

Die aber lasse ich mir einiges kosten!

Politik `mal nicht bierernst!

 

Karikatur MAZ
Karikatur MAZ

Besser ein eigenwilliger Einzelgänger als ein willenloser Mitläufer!

 


Bundesverfassungsgericht schränkt Entscheidungskompetenz des Sondergremiums zur EURO-Rettung ein und stärkt Rechte des Parlaments

FNP meldet: Hessische Fraport will CASA-Programm auf 100 Millionen € verdoppeln

Fraport kauft mehr Lärm-Häuser 1 Kommentare

Ankaufszone wird ausgeweitet – Budget für Casa-Programm verdoppelt

Die Region wartet mit Spannung auf den morgigen Tag. Am Mittag will Ministerpräsident Volker Bouffier vor die Presse treten und die Ergebnisse des Fluglärmgipfels präsentieren. Nach Informationen dieser Zeitung zählt dazu eine deutliche Ausweitung des Casa-Programms.

Von Christiane Warnecke

Fluglärm in Frankfurt (Symbolbild)Fluglärm in Frankfurt (Symbolbild) Frankfurt. Seit die Jets auf der Nordwestbahn des Frankfurter Flughafens landen, hat sich ein Proteststurm zusammengebraut, der zunehmend an Stärke gewinnt. Um die aufgebrachten Flughafen-Nachbarn zu beruhigen, hat Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) einen Fluglärmgipfel einberufen. Führende Vertreter der Luftfahrtindustrie haben zusammen mit der Politik und der Flugsicherung nach Wegen gesucht, den Fluglärm in der Rhein-Main-Region einzudämmen. Die Ergebnisse sollen morgen in der Wiesbadener Staatskanzlei verkündet werden.

Eine gute Nachricht für die am schlimmsten betroffenen Hausbesitzer hat diese Zeitung vorab erfahren: Es ist zu erwarten, dass der Flughafenbetreiber Fraport sein freiwilliges Ankaufprogramm von Häusern in der Einflugschneise stark ausweitet.

 

Mehr als 1000 Hausbesitzer

 

Nach unseren Informationen will Fraport das Budget für das Casa-Programm auf über 100 Millionen Euro verdoppeln. Auch die Zahl der Wohneinheiten, für die Fraport ein Kaufangebot unterbreitet, soll auf das Doppelte ansteigen. Mehr als 1000 Hausbesitzern soll Fraport demnach anbieten, ihr Haus zum Marktwert vor Inbetriebnahme der neuen Landebahn im Oktober 2011 zu kaufen.

Die Ankaufszone des Casa-Programms soll damit auf die bisherigen Übergangszonen ausgeweitet werden. Diesen Immobilienbesitzern hatte Fraport bislang nur eine Entschädigung für die Lärmbelastung angeboten, nicht aber den Kauf der Häuser oder Wohnungen.

Die Neuerung dürfte vor allem in Flörsheim für Erleichterung sorgen. Dort wohnen die meisten Betroffenen. Auch in Kelsterbach profitieren einige Straßenzüge von dem Angebot.

 

Großes Interesse in Flörsheim

 

Allein in Flörsheim haben schon über 100 Hausbesitzer ihre Immobilien an Fraport verkauft. Mit weiteren hundert Interessenten laufen derzeit Verhandlungen über einen Ankauf im Rahmen des Casa-Programms. Die Ausweitung des Angebots dürfte diese Zahlen deutlich in die Höhe treiben.

Fraport hatte erstmals im Jahr 2002 verkündet, ein freiwilliges Immobilienankauf- und Ausgleichsprogramm in der Flughafen-Nachbarschaft aufzulegen. Dieses Angebot betrifft Häuser, die in weniger als 350 Metern Höhe überflogen werden. Das Casa-Programm startete am 24. Januar 2005. Es richtet sich vor allem an Eigentümer von Wohnimmobilien, die ihre Häuser oder Eigentumswohnungen im Vertrauen darauf erworben haben, dass diese nicht in einer Einflugschneise mit besonders niedrigen Überflügen liegen, also in Unkenntnis der neuen Bahn.

Eine Ausweitung des Programms war schon lange gefordert worden, vor allem aber seit Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest.

 

 

Bundestag beschließt 2. Rettungspaket für Griechenland

Der Deutsche Bundestag hat heute ein zweites Rettungspaket für Griechenland im Umfang von ca. 130 Milliarden € beschlossen.

 

Die Befürworter, allen voran die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) bezeichneten den Schritt als alternativlos, um den Euro als Währung und Europa als Ganzes zu retten.

 

Ob dieser Schritt wirklich alternativlos war sei dahingestellt. Niemand hat uns Bundesbürgern, die in den nächsten Jahren die Zeche von unfähigen und korrupten griechischen Politikern werden zahlen dürfen oder müssen,  seitens der Verantwortlichen die Alternativen aufgezeigt.

Was würde denn passieren, wenn man Griechenland Pleite gehen lassen würde und/oder aus der Euro-Zone austritt oder entlassen wird?

 

Nun wird uns großspurig der Verzicht von Banken, Versicherungen und Investmentfonds auf über 50 % ihrer Forderungen vorgegauckelt. Glaubt jemand ernsthaft, dass diese Finanzinstitute wirklich freiwillig auf über 100 Milliarden € verzichten? Sie werden es sich wiederholen. Von wem? Natürlich vom Kleinsparer, Kreditkunden, Anlegern im Niedrigbereich und den Lebensversicherungskunden, da werden Zinsen gesenkt bzw. für Kredite erhöht und Rendite gekürzt.

 

Dramatisch ist, dass Griechenland ein Fass ohne Boden bleibt. Es gibt keine funktionierende Verwaltung, die die Steuern beitreibt und verhindert, dass große Vermögen weiterhin ins Ausland verschoben werden. Wir zahlen quasi dafür, dass Millionäre und Milliardäre ihre Euro´s unbehelligt in die Schweiz verbringen konnten.

 

Niemand weiss doch, ob die Zahlen, die die grieschischen Politiker den EU-Kontrolleuren vorgelegt haben, überhaupt stimmen!

 

Und niemand weiss, ob dies das letzte Hilfspaket war, dass beschlossen werden musste.

 

„Es gibt keine Garantien, dass der eingeschlagene Weg zum Erfolg führt" und „Es ist möglicherweise auch nicht das letzte Mal, dass sich der Deutsche Bundestag mit Finanzhilfen für Griechenland befassen muss.“   schrieb Bundesfinanzminister Schäuble an die Abgeordneten. Noch Fragen ?

 

Die Griechenlandhilfe ist definitiv der Einstieg in die Transferunion analog zum  deutschen Länderfinanzausgleich, das heisst, die Stärkeren helfen den Schwachen. Deutschland ist also jetzt in der Rolle der Geberländer Bayern und Baden-Württemberg, Griechenland als sog. Nehmerland in der von Berlin. Und weitere Nehmerländer warten bereits mit Spanien, Portugal und eventuell sogar auch Italien!

 

Wer soll die Folgen deren Misswirtschaft noch bezahlen können? Was wenn Deutschland irgendwann nicht mehr geben kann?

 

Die heutige Entscheidung wurde getroffen, um erneut Zeit zu kaufen, weil die o.g. Fragen derzeit niemand wirklich beantworten kann.

 

Die 496 Bundestagsabgeordneten, die dafür heute die Hand gehoben haben handeln nicht wesentlich verantwortungsvoller als die 95 Abgeordneten, die mit Nein oder Enthaltung gestimmt haben.

 

Letztere haben für ihre skeptische und kritische Haltung Respekt verdient.

 

Sperenberg war schon vor 17 Jahren der bessere Standort und wäre auch heute noch machbar

Weitaus mehr als 10.000 Teilnehmer/innen forderten heute während einer Demonstration über den Berliner Ku-Damm die Neuplanung eines Großflughafens für Berlin- Brandenburg in Sperenberg!

 

Die Bürgerinitiativen der Flughafenregion zeigten sich in dieser einzigsten möglichen Lösung, um dem krankmachenden Fluglärmterror zu entgehen, einig und entschlossen.

 

Der Alternativ-Vorschlag des BVBB e.V. zu dem ungeeigneten BBI/BER-Standort in Schönefeld ist der ehemalige Flugplatz Sperenberg.

Die Protogonisten des BBI/BER, Wowereit und Platzeck  lassen nichts unversucht, um Sperenberg als Hirngespinst von Ahnungslosen darzustellen.

 

Zwei Artikel aus dem Jahr 1995 machen deutlich, Sperenberg wäre d i e Alternative zu Schönefeld gewesen. Sie dokumentieren eindrucksvoll das Versagen der Politik! Und sie dokumentieren, das es um knallharte Interessenpolitik aus Sicht des Landes Berlin ging. Nicht der bestgeeignete Standort sollte es sein, sondern der, der Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zur Hauptstadt spült.

Wie Verantwortungslos gegenüber Zehntausenden Betroffenen!

 

Auch heute noch könnte die Politik zu Sperenberg umsteuern und einen vorprogrammierten jahrzehntenlangen Konflikt zukünftiger Generationen mit der Politik beenden.

 

Die Frage aller Fragen ist:

 

Wann geben die Medien den Betroffenen endlich eine Stimme gegen die Unfähigkeit und Verlogenheit der Partei-Politiker?

 

 

Tagesspiegel vom 3.4.1995
Tagesspiegel vom 3.4.1995
Berliner Morgenpost vom 18.01.1995
Berliner Morgenpost vom 18.01.1995

Neuer Dokumentfund begründet die Forderung nach dem sofortigen Rücktritt von Wowereit und Platzeck

Ein weiterer spektakulärer Dokumentenfund zur unendlichen Geschichte des Pleiten-Pech- und Pannenprojekts BBI/BER sorgt für Aufregung!

 

Die BI aus Kleinmachnow hat ein Dokument aufgetan, demzufolge bereits im Jahr 1994 das Landesumweltamt Brandenburg dem Umweltministerium unter Minister Platzeck, unmissverständlich mitgeteilt hatte(AL R/B, 07.10.1994), dass die Folge insbesondere des nächtlichen Fluglärms die Erkrankung von 10 000den sei. Darum ist "....der Standort Schönefeld - Süd auszuschließen,um das grundgesetzlich geschützte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art, 2 (2)9 gewährleisten zu können.," heißt es u. a. in den fachbehördlichen Informationen.

 

Damit ist klar, dass Platzeck, nun als Ministerpräsident, zusammen mit Wowereit diese dramatischen innerbehördlichen Warnungen in den Wind geschlagen und trotzdem Schönefeld als Standort für den BBI/BER durchgepeitscht hat.

 

Ein unglaublicher Vorgang.

 

Der BVBB e.V. fordert aus diesem Grund den sofortigen Rücktritt der Regierungschefs von Berlin und Brandenburg.

 

Sie sind nicht länger in diesen Positionen haltbar, wenn sie so sträflich ihren Amtseid verletzten wie dies offenkundig der Fall ist. Es ist davon auszugehen, dass Wowereit der Vermerk bzw. dessen Inhalt bekannt ist. Zumindest sollte Platzeck in seinen Funktionen als Regierungsschef und stellv. Aufsichtsratsvorsitzender Wowereit darüber unterrichtet haben.

Alles anderes ist fern jeder Lebenswirklichkeit!

 

Überdenken sollte seine Position SPD-Bürgermeister Ortwin Baier. Noch am Freitag v.W. wurde er in der Berliner Zeitung mit den Worten zitiert

 „Wir müssen uns mit Schönefeld abfinden“, sagt Bürgermeister Baier. „Aber wir wollen wenigstens keine Doppelbelastung und keine Nachtflüge.“

  

Baier sollte sehr schnell für sich entscheiden, ob er angesichts dieser Aktenlage bei seiner Haltung bleibt oder er sich umgehend der Bewegung anschließt, die eine Standortverlagerung nach Sperenberg fordert.

 

Lesen Sie nachfolgend die vollständige Pressemitteilung des BVBB e.V. und das Originaldokument von 1994:

 

 

Der BVBB fordert: Wowereit und Platzeck sollen sofort zurücktreten!


„Wir sind erzürnt, entrüstet und haben den letzten Funken an Glaubwürdigkeit und  Verfassungstreue des Ministerpräsidenten von Brandenburg, Platzeck (SPD) und des Regierenden Bürgermeister Wowereit (SPD) verlorenen.“ Dies erklärt Astrid Bothe, Vorsitzende des Bürgerverein Brandenburg-Berlin e. V. (BVBB) nach Veröffentlichung von "Aktenfunden" durch die BI Kleinmachnow.
Jetzt hilft kein Lügen, kein Vertuschen mehr, Platzeck wusste seit 1994, dass der Flughafenstandort Schönefeld gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 (2) Grundgesetz verstößt.
Die Konsequenz aus dem Wissen und der Beteiligung an dem organisierten Verfassungsbruch zur Durchsetzung des Großflughafenstandortes in Schönefeld, kann darum nur der sofortige Rücktritt von Wowereit (SPD) und Platzeck (SPD) von ihren Ämtern sein.

Unter Bezug auf Warnungen des "Landesumweltamtes Brandenburg" wurde dem Umweltministerium unter Minister Platzeck, unmissverständlich mitgeteilt (AL R/B, 07.10.1994), dass die Folge insbesondere des nächtlichen Fluglärms die Erkrankung von 10 000 den sei. Darum ist "....der Standort Schönefeld - Süd auszuschließen,um das grundgesetzlich geschützte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (GG Art, 2 (2)9 gewährleisten zu können.," heißt es u. a. in den fachbehördlichen Informationen.
In voller Kenntnis dieser Feststellung der entscheidenden Fachbehörde hat Platzeck dann bis heute einen Verfassungsbruch organisiert, der seinesgleichen sucht.
Es ist unvorstellbar, dass Wowereit in Unkenntnis über die Warnungen der Brandenburger Fachbehörde war. Insbesondere Platzeck hat nicht nur gegenüber Öffentlichkeit und Parlament nicht mit offenen Karten gespielt. Im Gegenteil. Im Laufe des Verfahrens zur Durchsetzung dieses -wie nun durch Behördenfeststellung belegt ist- widerrechtlichen Standortes wurden Öffentlichkeit und Gerichte mit Gutachen eingedeckt, die als sogenannte Wissenschaft genau das Gegenteil weisgemacht haben.

Wer Gutachten, die von Platzeck und der Flughafengesellschaft in Auftrag gegeben wurden liest, der kann nur zur Erkenntnis gekommen sein, dass der Standort "Schönefeld" und der von dort ausgehende Lärmterror die Region zum Luftkurort macht.
Alle Versuche des BVBB und seiner Anwälte diese Gutachten als grob irrig, als rechtliche unzulässige Entscheidungsgrundlage für den Standort zunichte zu machen, sind an einer Einheitsfront gescheitert, an der sich auch der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes orientierte.
Dieser Senat rettete den Standort auch weil er das Grundrecht nach Art.2 (2) des GG" einfach zur Seite geschoben hat.
Der BVBB ist darum mehr denn je davon überzeugt, dass es niemals zur heute auch von Platzeck und Wowereit eingestandenen Standortfehlentscheidung gekommen wäre, wenn beide Regierungschefs, entsprechend ihres Amtseides gehandelt hätten.
Mit dem gegen alle Widerstände und durch Grundrechtsverletzung zu Lasten von Hunderttausenden Menschen durchgesetzten Standort haben Wowereit und Platzeck auch jeden Anspruch verloren, sich als ehrliche Kämpfer gegen Verfassungsbrecher in der rechten und linken Szene aufzublasen.
Wer die Staatsmacht nutzt, um selber die Verfassung zu verbiegen, bewusst gegen sie zu verstoßen, der muss sich fragen lassen, mit welchem Recht er sich als Hüter der Verfassung aufspielt.


Kristian-Peter Stange
BVBB-Pressesprecher
030-65942439

PS.: zitiertes Dokument in Anlage

Aufruf zur Teilnahme an der Demonstration

Ich rufe alle Bürger/innen von Blankenfelde-Mahlow zur Teilnahme an der Demo auf.

Wir werden Wowereit auf die Pelle rücken und ihm verdeutlichen, was er unserer Gemeinde und der gesamten Region zumutet. Er wird für kurze Zeit den Lärm ertragen dürfen, den wir hier ab dem 3. Juni Tag für Tag 19 Stunden lang ertragen müssen, weil vor allem er die Entscheidung für den Standort Schönefeld durchgedrückt hat.

 

Also, machen wir zahlreich unserer Wut Luft denn mit Schönefeld ist es mit der Lebensqualität in unserer Region vorbei!


Vermerk Landesumweltamt 1994.jpg
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Joachim Gauck - Der erste "gecastete" Bundespräsident


Ohne Frage, Joachim Gauck ist der beste Kandidat, der derzeit für das Amt des Bundespräsidenten zu finden war, zumindestens der Populärste.

 

Seine persönliche Vita empfiehlt ihn geradezu für diese herausgehobene Stellung als dann protokollarisch erster Mann im Staate.

Vorgänger Wulff hat das Ansehen und die Würde des Amtes derartig ramponiert, dass es ihm durch seine Integrität nicht schwerfallen dürfte beides zurückzugewinnen.

 

Das Verfahren zu seiner Nominierung erinnerte jedoch verdammt an eine Castingshow a´la

Deutschland sucht den Superstar, pardon den Bundespräsidenten.

 

Nicht nur die Springer-Presse jubelte gleich am Wochenende nach Wulffs Rücktritt Gauck in die Höhe, auch die öffentlich-rechtlichen Sender belegten seine Popularität im Volke via "Politbarometer" oder "DeutschlandTrend", so dass man in einer Mediendemokratie an dem Mann gar nicht mehr vorbei kam. Denn wer Wahlen gewinnen will, kann den nach Umfragen beliebtesten Kandidaten nicht unberücksichtigt lassen, oder?

 

Und so war es dann auch. Die FDP sah eine Gelegenheit gekommen, das Todesglöcklein für eine

kurze Zeit zum verstummen zu bringen und pustete sich gegenüber ihrem Koalitionspartner CDU/CSU auf, drohte sogar mit Koalitionsbruch.

 

Die Merkel-CDU parierte sofort. Die Bundeskanzlerin erkannte, dass ihr Machterhalt höchst gefährdet war. Immer dann fügt sie sich dem Lauf der Dinge, wenn es ihr persönlich dient. Man denke da nur an den Atomausstieg. Völlig übereilt und ohne Konzept für die Sicherung der Energieversorgung in den nächsten Jahren aber halt populär.

 

Bei keinem seiner 10 Vorgänger hatte bei der Kandidatensuche die in Umfragen gemessenen Popularitätswerte  einen so starken Ausschlag für deren letztliche Nominierung gehabt wie bei Joachim Gauck.

 

So schluckte Angela Merkel auch die "Kröte" Joachim Gauck und eröffnete sich zugleich

2 Koaltionsoptionen für den Herbst kommenden Jahres: Schwarz-Rot oder Schwarz-Grün.

 

Traurig, denn zuvor hatten aller mit staatstragender Miene erklärt, man wolle aus der Fehlbesetzung mit Christian Wulff die richtigen Schlüsse und demzufolge an einem Strang ziehen, um den bestgeeigneten Kandidaten zu finden. Natürlich mussten auch die Sozialdemokraten genüsslich triumphieren, dass die CDU-Vorsitzende "ihren" Vorschlag letztlich schluckte, anstatt dies kalt zu geniessen.

 

Für die Öffentlichkeit herrschte bei der Pressekonferenz dann selbstverständlich Eitel, Freude & Sonnenschein.

 

Das Gauck offenbar von Merkel bis zuletzt aber nicht gewollt war und sogar verhindert werden sollte ist die zweite Seite einer Medaillie und offenbart, dass es bei diesem Präsidentschaftskandidaten das gleiche Parteiengeschacher gab, wie bei allen seinen Vorgängern.

 

Joachim Gauck hat wohlmöglich aus dem Prozess für seine Nominierung d a s Leitmotiv für seine Präsidentschaft gefunden:

 

Den Parteien, die seit Jahren den Realitäten entrückt sind, aufzuzeigen was ihre Aufgabe in einem demokratisch organisierten Verfassungsstaat sind:

„Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit"

 

Von "sich den Staat zur Beute machen" steht nämlich im Artikel 21 des Grundgesetzes nichts!


Alles in einer Woche:

Bürgermeister abgewählt, Bundespräsident zurückgetreten!

Da wollte ich nur eine Woche ´mal dem politischen Tagesgeschäft entsagen und den täglich auf uns niederprassendeln Schlagzeilen keine Beachtung schenken und dann herrscht eine Nachrichtenlage, wie sie manchmal monatelang oder ein ganzes Jahr lang nicht vorkommt!

 

Was ist geschehen?

 

Am Sonntag vergangener Woche wählten die Duisburger ihren Oberbürgermeister Adolf Sauerland ab.

1 ½ Jahre nach der Loveparade-Katastrophe, in der 21 Menschen zu Tode kamen, zogen sie damit die unumgänglichen Kosequenzen, weil sich ihr Stadtoberhaupt strikt weigerte, die vielbeschworene politische Verantwortung zu übernehmen. Die Ansprüche auf ein staatliches Übergangsgeld und eine ordentliche Pension waren ihm offenkundig wichtiger. Wie müssen sich angesichts derartig taktischen Verhaltens zum eigenen materiellen Vorteil die Angehörigen der Opfer gefühlt haben?

 

Überrascht hat die Höhe der Wahlbeteiligung. Statt der erforderlichen ca. 91.000 Stimmen votierten knapp 130.000 Duisburger/innen für Sauerlands Abwahl.

 

Wie eine politische Bombe schlug dann am vergangenen Freitag die Nachricht vom Rücktritt des Bundespräsidenten Christian Wulff ein.

 

Ein längst überfälliger Schritt aber auch Wulff hatte sich wochen- ja beinahe monatelang geweigert, die Konsequenzen für ein offenkundig unverantwortliches Handeln und ein falsches Amtsverständnis zu tragen. Nicht unbedingt die einzelne Handlung sondern die Summe aller bislang bekannten Vorgänge hat schließlich zu seinem Sturz geführt.

 

Deutschland atmete auf, das er nun endlich den Rückzug bekanntgegeben hat.

Dies aber wie im Falle des OB Sauerland auch nicht freiwillig. Die tags zuvor bekanntgegebenen Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft liessen ihm letztlich keine andere Wahl. Für hiesige Kommunalpolitiker in ähnlicher Lage sollte dies beispielgebend sein…

 

Auch Wulff wird vermutlich weich fallen und mit einem auf Lebenszeit gewährten Ehrensold in Höhe von 199.000 €/p.a. seinen Abschied aus Schloss Bellevue versüsst bekommen.

 

Sicher, es gab noch viele politische Ereignisse, die zu erwähnen wären, beispielsweise das Ringen des griechischen Parlaments mit den Sparbeschlüssen, um an weitere Milliardenkredite heranzukommen und die damit in Zusammenhang stehenden schweren Krawalle in Athen. Diese beiden waren aber für mich schon herausragend, weil sie zeigten, dass auch in der Politik der im Volksmund verbreitete Spruch "Hochmut kommt vor dem Fall" gilt. Es waren nicht die beiden ersten hochrangigen Amtsträger die das schmerzlich erfahren mussten und es werden auch nicht die letzten gewesen sein!

 

Auch nach dieser Woche dreht sich die Welt weiter aber sie zeigt, was innerhalb von 7 Tagen so alles passieren kann.

BVBB: Inbetriebnahme des BER nur noch durch ein Wunder möglich

Auf der Homepage des BVBB e.V. fand ich nachfolgenden interessanten Artikel:

 

Der BVBB hat schon zu Anfang 2011 erhebliche Zweifel am Termin der Inbetriebnahme des BBI/BER öffentlich gemacht. Jetzt sieht es so aus, dass die Inbetriebnahme für den 03.06.2012 ausgeschlossen oder nur noch durch ein Wunder möglich ist. Im aktuellen „Luftfahrthandbuch für Deutschland“, auch AIP (Airport Information Publication) genannt, sind Angaben über An – und Abflugverfahren am BER – Schönefeld nicht zu finden. Angegeben sind die z. Zt. praktizierten und somit auch für Juni 2012 gültigen Verfahren für Tegel und Schönefeld.

 

Das Luftfahrthandbuch wird von der Deutschen Flugsicherung (DFS herausgegeben. Es legt für den Betrieb des Flughafens die Flugverfahren von und zu den Flughäfen sowie die Rollführung auf den Flughäfen fest. Diese Angaben müssen in die Bordcomputer der Flugzeuge programmiert werden. Das Programm ist Grundlage für die Schulung des Personals. Das Personal der Airlines wird dann in den Simulatoren geschult. Ebenfalls wird  das Personal der DFS und das Personal der BER für den Rollverkehr (in Berlin ebenfalls DFS) für die Anwendung der Vorschriften aus der AIP geschult und unterwiesen. Nach Auskunft von Experten reicht darum die Zeit bis zur geplanten Inbetriebnahme nicht, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Die Schulung kann aber erst beginnen, wenn die Verfahren veröffentlicht sind. In der Regel wird für die Installation in alle Flugzeuge und die Schulung des Personals ein vorlaufender Zeitraum von sechs Monaten angenommen.

In Frankfurt/Main z. B. wurden die Verfahren am 10. März 2011 für die Inbetriebnahme am 21.10.2011 veröffentlicht. Trotzdem gab es erhebliche Anfangsschwierigkeiten. Die notwendige Flugregelung am neuen Airport BER einschließlich der Schließung von Tegel ist jedoch umfangreicher als die Regelung für die neue Start – und Landebahn in Frankfurt/Main.

Es ist anzunehmen, dass Wowereit und Platzeck nun die DFS für eine geplatzten Inbetriebnahmetermin verantwortlich machen und damit vertuschen wollen, dass es allein ihre Unfähigkeit ist, den schon aus bauseitigen Gründen unmöglichen Eröffnungstermin am 03.06.12 einzuhalten.

Immerhin könnte so verhindert werden, dass man Flughafenchef Schwarz zum Bauernopfer macht. Es wäre dann die böse DFS in Langen, die geschlampt  und einen riesigen Kostenschaden, vielmehr noch Imageschaden, verursacht hat.

 

Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Informationen bewahrheiten. Falls ja, müsste dazu in den nächsten Wochen von der Flughafengesellschaft eine offizielle Erklärung gegeben werden

Und es geht doch - immer noch!

Passend zu dem gestrigen untenstehenden Beitrag erschien in der MAZ/Zossener Rundschau in der Ausgabe vom gleichen Tage ein Artikel der belegt, dass die Alternative zum BER in Schönefeld am Standort Sperenberg noch immer zu realisieren wäre.

 

Kein geringerer als Edgar Most, der ehem. Direktor der Deutschen Bank in Berlin, erinnerte daran, dass es ein Kosortium aus Deutscher Bank, Dresdner Bank, Siemens und der Lufthansa gab, das Anfang der 90er Jahre an Planungen zum Ausbau Sperenbergs zum Drehkreuz für Berlin- Brandenburg gearbeitet hatte.

 

Zentrale Aussagen während eines Seminars an der Wildauer Hochschule von Most sind dem Artikel zufolge:

 

"Die Pläne waren fertig"

 

" Ja. Und ich halte Sperenberg noch immer für möglich"

 

Also, der Vorwurf, der BVBB e.V. verbreite Unsinn, dessen Nachnutzungskonzept ist grober Unfug und nicht umsetzbar etc. pp. sind damit endgültig vom Tisch!

 

Die Aussage, dass Sperenberg noch heute machbar wäre aus dem Munde eines profunden Kenner´s der Historie, was will man mehr?

 

Jetzt müssen Wowereit, Platzeck & Prof. Schwarz davon abgehalten werden, Sperenberg über die Entwidmung als Flughafenfläche für alle Zeiten den Boden für das Alternativkonzept den Boden zu entziehen.

 

Nachfolgend der MAZ-Artikel

MAZ/Zossener Rundschau 6.2.2012

Zur Erinnerung:

 

So hatte damals die Deutsche Bank für den Flughafenstandort Sperenberg geworben!

Luftaufnahme des ehem. Militärflugplatzes Sperenberg

Das Nachnutzungskonzept für den BBI/BER-Standort hat gesessen!

Vorbereitungen für Plan B zu Plan B laufen an

Im Frühjahr vergangenen Jahres hat der BVBB e.V. unter dem Titel

 

Zentralflughafen für Deutschland

Die Alternative für "Berlin Brandenburg International"

 

ein Konzept für eine verantwortungsvolle Luftverkehrspolitik nicht nur für Berlin-Brandenburg sondern für Deutschland insgesamt vorgelegt.

 

Damit sollte vor allem den am Standort Schönefeld unlösbaren Belastungen für Zehntausende direkt sowie Hunderttausende mittelbar Betroffene abgeholfen werden. Quasi als eine Art "Abfallprodukt" ergab sich eine Perspektive für Deutschlands zukünftige Rolle in der globalen Luftverkehrswirtschaft.

 

Niemand hat behauptet, dass dies der Weisheit letzter Schluss war, ein von A-Z durchgeplantes und bis zur Nachkommastelle durchgerechnetes Konzept kann aber von einer ehrenamtlich agierenden Bürgerinitiative wohl niemand erwarten. Schließlich hat es die Senatsverwaltung für Statdtentwicklung in Berlin nach Jahren bis heute nicht  fertiggebracht, für Tempelhof ein schlüssiges und finanzierbares Nachnutzungskonzept vorzulegen. Für Tegel sieht es nicht anders aus.

 

Dennoch gab es im BVBB-Konzept interessante Gedankenanstösse, die man nicht nur nach Auffassung von Vereinsvorstand- und Mitgliedern weiterverfolgen konnte. Auch renommierte Fachleute aus der Luftverkehrsbranche sahen darin durchaus eine Möglichkeit das sich abzeichnende Desaster in Schönefeld mittelfristig abzuwenden.

 

Es dauerte nicht lange, bis Landespolitiker und Vertreter der Flughafengesellschaft wie die Hyänen über das Konzept herfielen, um es zu zerfleischen. Unsinn, nicht machbar, unausgegoren usw. und sofort waren die hämischen Kommentare. Dann schien man das vorgelegte Konzept zu ignorieren, es sollte sich durch Missachtung selbst erledigen.

 

Soweit die Theorie der BBI/BER-Protagonisten. Es kam anders wie wir heute wissen.

Je näher die engültige Bekanntgabe der vorläufigen Flugrouten rückte und je größer und enger der Schulterschluss der Bürgerinitiativen wurde, umso klarer wurde Wowereit, Platzeck, Prof. Schwarz & Co., dass dringender Handlungsbedarf bestand.

 

Die vermeintliche Ruhe und deren scheinbare Ignoranz des BVBB-Konzepts war trügerisch. Insgeheim arbeitete man nämlich offenbar an einem geradezu "teuflischen" Plan, der dem Konzept den Boden nehmen sollte. Vielleicht existierten Überlegungen hierzu schon seit Jahren und lagen in den Schubladen der Bürokraten. Jetzt war allen aber vermutlich bewusst: Durch das BVBB-Nachnutzungkonzept ist "Feuer unter dem Dach"!

 

Das immer mehr Bürgerinitiaven und Betroffene ihre Hoffnungen in die Realisierung des Ausweichstandortes Sperenberg setzten besorgte sie wohl doch so sehr, dass ihnen wohl folgendes in den Sinn kam.

 

Um Sperenberg endgültig als Alternative zu Schönefeld „tot“ zu machen bedarf es eines sog. Entwidmungsverfahrens, d.h. man ändert die Nutzungsgenehmigung. Demzufolge darf dann auf den 3500 Hektar zukünftig alles stattfinden, es darf nur nicht mehr geflogen werden!

 

Die Voraussetzungen dafür sollen nun zügig geschaffen werden.Die Verhandlungen für einen Ankauf des Geländes vom Bund durch das Land Brandenburg laufen und sollen laut MAZ vom 4./5.Februar 2012 noch im ersten Halbjahr abgeschlossen sein.

 

Zugleich soll eine Machbarkeitsstudie klären, ob auf dem Gelände ein Wind- und Solarpark entstehen kann bzw. ideale Voraussetzungen hat.

 

Über 20 Jahre lang lag das Areal im Dornröschenschlaf. Jetzt, wo es offenbar eine ernsthafte Gefahr für den BBI/BER-Standort in Schönefeld werden könnte diese hektisch anmutenden Aktivitäten?

 

Es zeigt doch eines überdeutlich:

 

Das Nachnutzungskonzept des BVBB hat gesessen und Wowereit, Platzeck, Prof. Schwarz & Co bis ins Mark getroffen.

 

Den Herrschaften sei eines gesagt: Macht es, traut es Euch.

Nehmt den verzweifelten Menschen ihre letzten Hoffnungen, zerstört deren Lebensentwürfe, für deren Verwirklichung sie Tag für Tag ehrlich und hart arbeiten gehen.

 

Die Antwort des BVBB wird allerdings nicht lange auf sich warten lassen. Denn schon heute laufen die Vorbereitungen für den Plan B zu Plan B! 

Endlich geht´s los - Heute startet BBB-TV!

TV-Premiere!

erstmalig gibt es einen TV-Sender in Berlin und Brandenburg, der über die Probleme des falschen BER-Standortes schonungslos und wahrheitsgemäß informiert, Lügen aufdeckt, Lügner entlarvt, den Problemen der Menschen ein Forum bietet und Hilfen aufzeigt.

Ein Fernsehen von Bürgern für Bürger, von Betroffenen für Betroffene.

Heute 19.00 Uhr Premiere auf www.bbbtv.de ! und von nun an 14 tägig an selber Stelle mit neuer Magazinsendung.

"Finale" Flugrouten - Im Westen nichts Neues!

Nun liegt sie also vor, die Rechtsverordnung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) zur Festlegung der Flugrouten für den BBI/BER in Schönefeld.

 

Nach allem was dazu bekannt ist hat sich an den zuletzt präsentierten Entwürfen nichts oder wenig geändert, zumindest für unsere Gemeinde!

 

Es kommt somit zu der Doppelbelastung durch An- und Abflüge auf den bzw. von dem Flughafen.

Dies überrascht nicht, was blieb nach Lage der Dinge, in dem Fall der Start- und Landebahnen im Raum auch übrig?

 

Erlaubt sei der Hinweis, dass der Begriff "Final" irreführend ist. Es ist an den größten Deutschen Flughäfen gängige Praxis, dass die Flurouten in gewissen Abständen überprüft und auch geändert werden. Insofern besteht kein Grund zur Häme oder Freude. An wem heute noch der Kelch vorübergegangen ist, kann schon "morgen" daraus eine heftigen Schluck nehmen müssen und umgekehrt. Also, lassen wir uns auch nicht innerhalb unserer Gemeinde auseinanderdividieren, sondern üben uns in gegenseitiger Solidarität und sind uns einig:

 

Der Standort ist und bleibt falsch!

 

Nun kommt es darauf an, sich dem Schicksal nicht einfach nur so zu ergeben.

 

Der Kampf geht weiter und er wird mit Sicherheit spätestens mit Inbetriebnahme des BBI/BER neue Unterstützer/innen finden.

 

Wir kennen das, es gibt Menschen die springen morgens wenn der Wecker klingelt sofort aus dem Bett, andere brauchen etwas Zeit zum aufwachen und aufstehen. Aber auch unter denen gibt es eine Spezies, die dann mit unvermuteter Power loslegen. Ich freue mich schon auf diejenigen die dazukommen und unseren friedlichen Widerstand mit neuen Ideen und Aktionen bereichern.

 

In meiner Funktion als Vorsitzender des Flughafenauschusses unserer Gemeinde habe ich zu der heutigen Bekanntgabe der Flugrouten eine Stellungnahme abgegeben, die Sie bei Interesse nachfolgend nachlesen können

 

PM zu Flugrouten.DOC.doc
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Verfassungsschutzskandal: Abgeordnete werden "beobachtet"

Deutschland galt bislang sozusagen als Musterländle der Demokratie.

 

Wir hätten gelernt aus zwei Diktaturen, die den Menschen Ihrer Rechte beraubt, die sie drangsaliert und schikaniert hatten. Und die sie in ungeahnter Art und Weise bespitzelt hatten.

 

Stasi steht noch immer für eine "Behörde", durch die das Volk rund um die Uhr systematisch beobachtet wurde und mit deren Folgen sich unser Land auch heute, mehr als 20 Jahre nach dem Fall der Mauer, so herumquält.

 

Aber haben wir tatsächlich etwas aus diesen grässlichen Diktaturen gelernt?

 

Wenn man sich die aktuelle Meldungen zur Beobachtung von Abgeordneten in Landesparlamenten oder gar des Bundestages vor Augen hält muss man feststellen: Wohl kaum!

 

Ich gehöre nicht zu den politischen Anhängern der Linken. Im Gegenteil, halte ich viele ihrer politischen Vorstellungen für falsch. Manche halte ich aber durchaus für zumindest diskussionswürdig.

Beispielsweise in der Finanz- und Wirtschaftskrise ist sie wohl die einzigste Partei, die das Übel an der Wurzel packen will. Die anderen wollen lediglich Kosmetik, sind allem Anschein nach in ihren Abhängigkeiten zu deren Verursacher gefangen.

 

Aber auch wenn ich dieser Partei nicht zuneige, so muss ich ihre Existenz anerkennen. Sie hat Mitglieder, die ihr nicht zwangsweise angehören müssen und sie hat Wähler/innen, die sie nicht zwangweise wählen müssen.

Und sie ist vor allem eine Partei, die zu Wahlen zugelassen wurde.

 

Ihre frei und geheim gewählten Mandatsträger - insbesondere Abgeordnete die nicht zuletzt über ihre Immunität einen besonderen Schutz geniessen - zu überwachen verstösst gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung.

 

Wenn sich dagegen rechtsextremistische Mörder jahrelang unbehelligt durch unser Land bomben können, dann stimmt etwas nicht mehr in unserer Demokratie.

 

Dann stellt sich zu Recht die Frage, was machen die Verfassungsschutzämter und ihre "Aussendienstmitarbeiter" da eigentlich tagtäglich?

 

Im Falle Der Linken heisst es nun, sie würden nicht nachrichtendienstlich überwacht (also Telefone abgehört und e-mails mitgelesen), sondern "nur" beobachtet, i.S. von öffentlich zugänglichen Quellen ausgewertet. Soll heissen, wenn Gregor Gysi bei Günther Jauch Sonntag abend in der Talkshow zu Gast ist und über den ungezähmten Raubtierkapitalismus spricht, dann schauen sich das die Schlapphüte an, um zu prüfen, ob es da Ansätze zum Sturz unseres politischen Systems gibt, oder wie? Unfassbar und das bezahlen wir auch noch mit unseren Steuergeldern!

 

Wie unlogisch diese Praxis ist wird auch deutlich wenn man sich folgendes vor Augen hält:

 

Die Partei "Die Linke" ist zu Wahlen zugelassen. Dies dürfte sie nicht, wenn sie ein Programm hätte, welches sich mit dem Grundgesetz nicht vereinbaren liesse. Wenn sie dann in die Parlamente gewählt wird, erhält sie aus dem Steuersäckel Diäten, Fraktionspauschalen usw. (dies gilt im Übrigen auch für die rechtsradikalen Parteien, die in den vergangenen Jahren gar den Sprung über die 5 %-Hürde in Landesparlamente geschafft haben). Als Partei profitiert sie von der Parteienfinanzierung in Deutschland, erhält Steuervorteile etc.pp. wie selbstverständlich auch CDU/CSU, SPD, FDP oder B90/Grüne.

Nun werden weitere Steuergelder eingesetzt, um deren (staatlich finanzierte) Aktivitäten zu beobachten!

Hallo, geht´s noch?

 

Hier ist eine dringende Neuordnung der Verfassungsschutzorgane angesagt und es müssen die Köpfe derer rollen, die die Beobachtung von Abgeordneten politisch angeordnet haben!

 

Um es ganz klar zu sagen:

 

Wir brauchen Schutz vor denen, die unsere Verfassung beseitigen, unser demokratisches System zerstören wollen. Wir müssen uns aber mit aller Macht dagegen wehren, dass politische Andersdenke (wieder) verfolgt werden und wir müssen darauf achten, dass  unsere Staatsform eine schützendswerte Demokratie bleibt.

 

Den Anfängen wehren, heisst das zu Recht in vielen anderen Fällen und in diesem Fall erst Recht!

 

Flugrouten werden am 26. Januar veröffentlicht

Wie Morgenpost-Online vermeldet werden die Flugrouten für den BBI/BER entgegen der bisherigen Absicht, sie erst am 30. Januar bekannt zu geben bereits an diesem Donnerstag, den 26. Januar durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in Berlin veröffentlicht.

Schallschutzberatung in Mahlow entfällt bis auf Weiteres!

Seit November 2010 wurden Bürger/innen im sog. Flughafenberatungszentrum in Mahlow u.a. auch zum Schallschutzprogramm  des BBI/BER beraten.

 

Dort konnten Betroffene bspw. auch die Kostenerstattungsvereinbarungen (KEV) überprüfen lassen.

 

Seit heute erfolgt im Flughafenberatungszentrum jedoch keine Beratung mehr und es werden auf die nächsten Wochen auch keine neuen Termine vergeben.

 

Hintergrund ist offenbar, dass der Landkreis Teltow-Fläming noch immer nicht über einen genehmigten Haushalt für 2012 verfügt.

Somit dürfen derzeit nur Pflichtaufgaben ausgeführt werden. Die Beratung gehört aber zu den sog. freiwilligen Aufgaben und fällt somit vorserst sozusagen dem Rotstift zum Opfer.

 

Und dies wenige Monate vor dem angekündigten Eröffnungstermin des BBI/BER!

 

Man kann den Betroffenen nur raten, trotzdem nicht voreilig etwas zu unterschreiben, was sie noch auf Jahre bitter bereuen könnten.

 

Pflichttermin für Betroffene

Wenige Tage vor der offiziellen Bekanntgabe der künftigen Flugrouten findet erneut

eine Demo gegen den BBI/BER statt.

Diesmal wollen wir in der Berliner Innenstadt durch eine machtvolle Kundgebung unterstreichen, dass der künftige alleinige Flughafen der Hauptstatdtregion am falschen Standort geplant und gebaut wurde.

 

Die öffentliche und veröffentlichte Meinung neigt sich zunehmend dieser nicht mehr von der Hand zu weisenden Position der Betroffenen.

 

Geradezu hilflos anmutend appelierte Wowereit dieser Tage "Die Berliner sollen sich endlich zum Flughafen bekennen".

Er spürt, das größte Pleiten-Pech- und Pannenprojekt der Nachwendezeit wankt.

Nun soll nach Meldungen von BB-Radio auch noch der Eröffnungstermin gefährdet sein.

 

Also, es gibt allen Grund hier nachzustossen. Kommt wieder alle mit bunten Transparenten, Trommeln, Pfeiffen und Megaphonen und macht Eurem Unmut über die politischen Ganoven an der Spitze der Landesregierungen von Berlin & Brandenburg sowie in deren Landesparlamenten und im Deutschen Bundestag Luft.

 

Für Betroffene sozusagen ein Pflichtermin!

 

Übrigens:

Es gibt kein schlechtes Wetter sondern nur die falsche Kleidung :-)

Die schriftliche Urteilsbegründung zur Nachtflugregelung für den BBI/BER liegt vor!

Länger als üblich hat es gedauert, bis das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die schriftliche Urteilsbegründung zur Klage gegen die Nachtflugregelung aus dem Planergänzungsbeschluss zum BBI/BER in Schönefeld vorgelegt hat.

 

Nun tickt die Uhr!

 

Ab heute gilt die 2-Wochen-Frist für eine eventuelle Anhörungsrüge und die Monatsfrist für die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe.

 

Der BVBB e.V. hat bereits vor Wochen die notwendigen Schritte eingeleitet. Dazu gehörte eine Spendensammlung, um die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe überhaupt finanzieren zu können und die Beauftragung von vorbereitenden Arbeiten durch eine renommierte Kanzlei.

Beides ist erfolgreich abgeschlossen und auf die heute vorgelegte schriftliche Urteilsbegründung kann somit fristgerecht und qualifiziert reagiert werden.

 

Dies ist übrigens auch in finanzieller Hinsicht deshalb möglich geworden, weil die Bürgerinitiativen (bis auf ganz wenige) nunmehr an einem Strang ziehen und sich nicht mehr über das St. Florians-Prinzip auseinanderdividieren lassen. Eine Entwicklung die ermutigt.

 

Jetzt bleibt zu hoffen, dass auch die Gemeinden wissen, was das Gebot der Stunde ist. Sie müssen sich schnellstens in die Ablehnungsfront dieses Skandalurteils einreihen und auch ihre juristischen Möglichkeiten bis zuletzt ausschöpfen.

 

Nachfolgend für Interessierte die schriftliche Urteilsbegründung:

2011-10-13 BVerwG TEIL 1_001.pdf
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2011-10-13 BVerwG KF Teil 2.pdf
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2011-10-13 BVerwG KF Teil 3.pdf
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1. Bürgersprechstunde im neuen Jahr

Auch in 2012 bietet unsere Fraktion wieder Bürgersprechstunden an, in der Sie uns Ihre Anliegen

vortragen können, um die wir uns dann kümmern.

 

Die Erste im neuen Jahr findet am

Samstag, den 14. Januar 2012

in der Zeit von 9.00 – 10.30 Uhr im 

BVBB-Büro, Wilhelm-Grunwaldstr. 48 - 50, 15827 Blankenfelde

 

statt.

 

Nutzen Sie die Gelegenheit,  ich/wir freuen uns auf Sie!

 

PM zu Bürgersprechstunde der Fraktion 14
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Bundesumweltamt sagt Pressekonferenz ab!

Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) vermeldet, hat das Bundesumweltamt seine für den morgigen Dienstag mit Spannung erwartete Pressekonferenz zu dem Thema Flugrouten und Nachtflugregelung für den künftigen Flughafen BBI/BER in Schönefeld kurzfristig abgesagt!

 

Schon am Wochenende wurde in zahlreichen Tageszeitungen berichtet, dass das Bundesumweltamt die sich herauskristallisierenden Flugrouten und vor allem die vom Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich bestätigte Nachtflugregelung mit einer Lärmpause von lediglich 5 Stunden (00.00 - 05.00 Uhr) äußerst kritisch beurteilen soll.

 

Die heutige Absage deutet daraufhin, dass die Verantwortlichen im Bundesumweltamt kurzfristig zurückgepfiffen wurden. Zumindest der Hinweis, man müsse sich noch mit verschiedenen Ressorts der Bundesregierung - insbesondere dem Wirtschaftsressort - abstimmen, lässt aufhorchen.

 

Klar ist:

Mit einem Nachtflugverbot, wie es wohl das Bundesumweltamt von 22.00 - 06.00 Uhr (= 1/3 des Tages) empfiehlt, ist der BBI/BER zu 100% nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben.

 

Demzufolge dürften wohl noch am Wochenende bei den BER-Befürwortern- und Verantwortlichen die Alarmglocken geschrillt und die Telefondrähte geglüht haben.

 

Bleibt im Interesse aller Betroffenen zu hoffen, dass das Bundesumweltamt vor politischer Einflussnahme nicht in die Knie geht!

Zurücktreten Herr Bundespräsident!

Wir haben Christian Wulff nicht zum Bundespräsidenten gewählt, weil wir Bürger/innen ihn nicht wählen durften.

 

Der Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten wird seit jeher von den Parteien ausgekungelt und mit dessen Stimmen bzw. der von ihnen bestimmten Wahlfrauen und Wahlmänner in der Bundesversammlung gewählt.

 

Wir können als Bürger/innen aber mithelfen, ihn aus dem Amt zu befördern! Dies beispielsweise durch Leserbriefe, Blogg-Einträge, Teilnahme an Meinungsumfragen und Demonstrationen (am Samstag soll eine vor dem Amtssitz Bellevue stattfinden)  etc. pp. wenn wir der Meinung sind, der Mann ist in dieser Position untragbar .

 

Ich für meinen Teil will klar und deutlich sagen, dass ich mich von diesem Bundespräsidenten nicht mehr vertreten sehen will.

 

Das mit dem Kredit ist die eine Sache, die wahren Hintergründe des zinsgünstigen Darlehens müssen und werden sicher noch aufgeklärt werden.

 

Die sog. Drohanrufe nicht nur beim Chefredakteur sondern dann auch noch beim Vorstandsvorsitzenden des Verlages und letztlich sogar bei dessen Mehrheitsaktionärin um einen missliebigen Artikel zu verhindern schlagen aber dem Fass den Boden aus. Das ist unvereinbar mit dem Amt des Bundespräsidenten, protokollarisch der erste Mann im Staate wie auch dem Grundgesetz und es ist im Übrigen auch unentschuldbar! 

 

Auch wenn sich Herr Wullf noch dreht und wendet und es vielleicht noch ein paar Tage dauert, er wird nicht im Amt verbleiben können und das wäre auch gut so!

 

Quer durch die Zeitungslandschaft hallt zu dem gestrigen Interview des Herrn Bundespräsidenten (Spitzname Mr. Pattex) ein verheerendes Presseecho, wird sein Verbleib im Amt in Frage gestellt.

 

Lesen Sie nachfolgend eine kleine Auswahl der größtenteils vernichtenden Kommentare:

 

Süddeutsche Zeitung:

"Christian Wulff verbraucht all seine Kraft damit, sich zu erklären und seine Fehler zu entschuldigen. Er ist ein Präsident Laokoon - einer, der sich in seinen Widersprüchen verwickelt hat, von ihnen gewürgt wird und sich mit einer und noch einer öffentlichen Erklärung Luft zu verschaffen sucht. Er ist ein Präsident, der sich in seiner Schwäche an seinem Amt festhält, weil ihm das Amt den Halt gibt, den er ansonsten nicht hat. Der Bundespräsident übt, so steht es im Grundgesetz, das Gnadenrecht aus; Christian Wulff ist der erste Bundespräsident, der sich selbst begnadigt."

 

Frankfurter Rundschau:

"Was würde eigentlich passieren, wenn die Bundesrepublik einmal von einer nationalen Katastrophe betroffen wäre; von einem verheerenden Unfall in einem Atomkraftwerk wie in Japan oder von den Taten eines Massenmörders wie in Norwegen, Ereignisse, die an den Nerv einer Gesellschaft gehen? Wäre Christian Wulff dann derjenige, auf dessen Worte man warten würde? Der die richtigen Sätze und die richtige Haltung fände, um die Nation zusammenzuführen und aufzurichten? Das wäre die Aufgabe eines guten Bundespräsidenten. Aber dazu müsste er mehr tun, als sich an das Amt zu klammern."

 

Rheinische Post:

"Der Bundespräsident hat sich für die Attacke entschieden. Die Vorwürfe gegen ihn tat Christian Wulff gestern als lebensfern ab, die Fehler als durch Entschuldigung ausgeräumt, die Medien sieht er in ihrem Jagdrausch ungezähmt. Wissend, dass weite Teile der politischen Klasse mit ihm abgeschlossen haben, sucht Wulff den Pakt mit dem Volk. Dafür bewegt er sich in atemberaubender Geschwindigkeit in die einzige Position, die ihm das Amt erhalten kann: die Rolle des Opfers einer Kampagne. Bei der Beantwortung immer noch offener Fragen muss Wulff deshalb bewusst unscharf bleiben, um nicht neue Angriffsflächen zu bieten. Etwa bei seiner Darstellung, er habe nur um Aufschub bei der Beantwortung der Medienanfragen gebeten. Warum aber schickte er trotzdem Antworten, um sie später zurückzuziehen und Redakteure zu bedrohen? Warum machte er sich mit unüblichen Kreditkonditionen einer öffentlichen Bank angreifbar, wenn er sich zuvor einfach Geld von einem alten Freund lieh? Kennt er den Gönner Maschmeyer auch seit Schulzeiten? Der Präsident zockt nun also um sein Amt. Seine Wette lautet: Mitleid und schwindendes Interesse an seinem Fall wiegen am Ende schwerer als die Kritik aus Politik und Medien. Der Letzte, der es ebenfalls mit einer solchen Wette versuchte, verlor. Es war Karl-Theodor zu Guttenberg."

 
Badische Neueste Nachrichten (Karlsruhe):

"Das eigentliche Grundproblem des Christian Wulff hat jener selbst gestern Abend in so bitterer wie unbarmherziger Klarheit beschrieben: Er müsse das Amt des Bundespräsidenten erst noch lernen. Dies heißt: Im Schloss Bellevue sitzt ein Bundespräsidenten-Azubi. Für ein Amt, dessen Bedeutung aus der Kraft der Worte und der Vorbildfunktion kommt, eine desaströse Beschreibung. Und kein Ruhmesblatt für die deutsche Politik, wenn selbst jahrelange Ministerpräsidententätigkeit keine Vorbereitung für höhere Aufgaben ist."

 

Fränkische Tag (Bamberg):

"Auf Schloss Bellevue wird fortan der Inhaber eines Amtes residieren, aber kein Bundespräsident vom Format Heuß, Weizsäcker oder Herzog. Dass Wulff nicht aus Bellevue ausziehen will, ist menschlich verständlich. Für das Land, das dringend einer unangefochtenen moralischen Instanz bedürfte, ist es ein Desaster."

 

Darmstädter Echo:

"Der Bundespräsident als Wutbürger, der zum Schutze persönlicher Interessen dunkle Drohungen ausstößt: Das ist würdelos und nicht aus der Welt zu schaffen, indem man die "Bild"-Zeitung um Verzeihung bittet."

 

Neue Presse (Hannover):

"Wer vielleicht hoffte, mit diesem Interview kehre Ruhe ein, der wird enttäuscht werden. Viele Fragen um Kredite und Gratis-Besuche sind noch offen und es droht, dass weitere Details ans Tageslicht gespült werden. Wulff verspricht, alle seine Kraft dem Amt zu widmen. In Wahrheit wird er den Rest seiner Karriere darauf verwenden müssen, sich zu rehabilitieren. Alles, was Wulff von nun an als Bundespräsident tut, wird in erster Linie ihm dienen."

 

Berliner Morgenpost:

"Ein Satz fehlte noch: "Ich liebe meine Frau". Mit diesem Klassiker hat Kanzler Schröder einst im TV-Duell gesiegt. Ansonsten hat der Bundespräsident überraschend viel richtig gemacht in einem historischen Moment. Demut, Mitleidsheischen und dosierte Gegenwehr - mit einem knapp an der Fremdschämerei vorbeigeknisterten Emotionsauftritt hat Wulff beileibe nicht alle Vorbehalte ausgeräumt, sich zumindest aber Luft verschafft. Ein Feuerwerk der Fehler versuchte er in eine Opfer- und Heldenarie umzudeuten. Fazit nach 25 Minuten Staatstheater: Wulff will bis 2015 im Schloss Bellevue bleiben. Weil die Kanzlerin und CDU-Vorsitzende kein Interesse zeigt, ihren Mann zu entfernen, könnte dem Wackelpräsidenten am Mittwochabend ein Befreiungsschlag gelungen sein - sofern nicht neue Vorwürfe auftauchen."

 

Die Konsequenz kann letztlich nur lauten:

 

Zurücktreten Herr Bundespräsident!

Herzlich Willkommen im neuen Jahr!

 

Ich hoffe Sie sind wohlbehalten reingekommen!

 

Auch in 2012 stehe ich Ihnen mit meinen Fraktionskollegen als Ansprechpartner für Ihre Anliegen weiterhin zur Verfügung.

 

Ihr

 

Matthias Stefke

Guten Rutsch und Happy New Year 2012

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

was war das für ein Jahr! Man denkt immer schlimmer geht nimmer und dann kam es so dicke wie selten zuvor.

 

2012 wird hoffentlich ein besseres Jahr. Auf jeden Fall wird es aller Voraussicht nach ein Jahr der Entscheidungen, auch und gerade für den Landkreis Teltow-Fläming und für Blankenfelde-Mahlow. Und das, obwohl eigentlich in diesem Jahr gar keine Wahlen vorgesehen sind.

Es beginnt mit der Festlegung der Flugrouten Ende Januar. Dann wird die ganze Tragweite, das wahre Ausmass der Betroffenheit für uns deutlich. Na, noch nicht ganz, wohlmöglich in vollem Umfang erst ab Juni, wenn die Flieger im 2-Minuten-Takt über unsere Köpfe dröhnen, 19 Stunden des Tages und der Nacht!!!

In 2012 schon wird hoffentlich das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde von privaten Klägern zulassen, um zu klären wie lang die Nacht wirklich ist, 5 oder 8 Stunden?

 

Im politischen Raum warten wir die Ergebnisse der zahlreichen staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen hochrangige politische Funktionsträger ab, darunter der Landrat Peer Giesecke und der Bürgermeister unserer Gemeinde, Ortwin Baier.

Sollten die Ermittlungen zu Anklagen führen, müssen sie zweifelsohne ihre Ämter aufgeben. Die Position des Landrates wird für diesen Fall dann erstmals direkt, also durch die Bürger/innen bestimmt.

 

Geklärt wird im kommenden Jahr hoffentlich auch, wer die anonymen aber haltlosen Vorwürfe gegen Doreen Schmalenberger, eine ehemalige Mitarbeiterin im Ordnungsamt unserer Verwaltung und liebenswerte Mitbürgerin initiiert hat, die sie offenbar ganz wesentlich in den Freitod getrieben haben. Auch hierzu laufen noch Ermittlungen bzw. ist eine Klage wegen Verleumdung gegen Bürgermeister Baier anhängig, der den Ehrenvorsitzenden des BVBB e.V., Herrn Ferdi Breidbach bzw. den BVBB verdächtigt haben soll dahinterzustecken.

 

Ohne die Klärung dieser Fragen, also ob politische Entscheidungsträger in Teltow-Fläming und auch in Blankenfelde-Mahlow korrumpiert und/oder ob zum eigenen politischen Vorteil unbescholtene Menschen mit verabscheuungswürdigen Methoden für politische Zwecke instrumentalisiert wurden gibt es keine Rückkehr zur politischen Normalität.

 

Politik, so sagt der Volksmund, ist ein schmutziges Geschäft. Ja, so muss man leider aus den Erfahrungen der letzten 12 Monate konstatieren, es scheint so zu sein.

 

Dabei ist Politik nach meiner Überzeugung eigentlich etwas sehr interessantes, geistreiches, abwechslungsreiches, erfüllendes und vielfältiges wie sie sonst kaum eine ehrenamtliche Betätigung bietet.

 

Politik regelt für die verschiedensten Bereiche unser aller Zusammenleben, denn ohne verbindliche, allgemeingültige und mehrheitlich beschlossene und akzeptierte Regelungen geht es nun einmal nicht, ansonsten geht es drunter und drüber, herrscht Anarchie.

 

Auch im Jahr 2012 werde ich mit meiner Fraktion dafür arbeiten, dass es in der Politik allein darum geht.

Wir werden weiterhin gegen Amtsmissbrauch oder Behördenwillkür vorgehen und uns nicht profitorientierten Lobbyisteninteressen sondern unseren Wähler/innen und dem Gemeinwohl verpflichtet fühlen. So wie es eigentlich die Aufgabe jedes auf Zeit Gewählten ist.

Denn gewählt bedeutet nicht erwählt!

 

Ich wünsche Ihnen und Ihren Angehörigen auch im Namen meiner Fraktionskollegen einen guten Rutsch in ein vor allem gesundes wie friedvolles Jahr 2012.

 

Auf die Freiheit!

 

Ihr

 

Matthias Stefke

Was man im Netz alles so findet

Über die Weihnachtsfeiertage hatte ich Zeit ein wenig im Netz zu surfen. Ich entdeckte dabei dieses sinnbildliche Foto mit der dazu passenden Unterschrift.

 

Ich fand es auf der Seite von

 

www.klaerwerk-blog.de

 

Wie wahr, wie wahr...

Liebe Mitbürger/innen,

 

ein äusserst turbulentes Jahr neigt sich dem Ende zu.

 

Die zahlreichen medialen Jahresrückblicke führen einem die wichtigsten Ereignisse aus 2011 noch einmal eindrucksvoll vor Augen.

Naturkatastrophen wie Tsunami´s und Erdbeben sowie die weltweite Staatsschuldenkrise und das Ringen der Politik darum, diese zu beherrschen bestimmten das Jahr.

Nicht zu vergessen, die enormen politischen Umwälzungen im arabischen Raum, auch „arabischer Frühling“ genannt. Jahrzehntelang herrschende Potentaten wie Mubarak in Ägypten oder Gaddafi in Libyen mussten ihre Unrechtsherrschaft abgeben oder verloren sogar ihr Leben, so wie auch der terroristische Al-Qaida-Chef Osama bin Laden.

Der syrische Diktator Assad wird vermutlich der nächste sein, der von seinem Volk

aus dem Amt gejagt wird.

 

Man könnte vieles aufzählen, was sicher uns alle aufgeschreckt oder bewegt hat.

 

Die bevorstehenden Weihnachtstage bieten die Möglichkeit zur inneren Einkehr.

Trotzen wir dem Konsumterror und besinnen wir uns auf das, was wirklich wichtig ist, Freude bereitet, Erfüllung gibt und im Alltag allzuoft untergeht das da sind Dankbarkeit für Gesundheit, Frieden, ein warmes Bett , ein Dach über dem Kopf, frisches Wasser, saubere Luft und eine warme Mahlzeit aber auch für ein gutes Gespräch im Kreise der Familie, von echten Freunden und netten Nachbarn.

 

Ich habe in diesem zu Ende gehenden Jahr allen Grund dankbar zu sein. Für meine Kandidatur als Bürgermeister unserer Gemeinde habe ich viel Solidarität und vielfältige Unterstützung erfahren. Zum Teil auch von Menschen, von denen ich es gar nicht erwarten konnte oder aber erwartet hätte.

Mitbürger/innen, auch jene die mich teilweise noch gar nicht so gut kannten, trauten mir diese Aufgabe zu und setzten sich auf unterschiedliche Weise dafür ein, dass ich das Wahlziel auch erreiche.

Manch eine/r war dann am (Wahl)abend des 25. September sogar enttäuschter als ich, dass es zum Schluss doch nicht ganz gereicht hat und machten mir Mut, meine politischen Ämter beizubehalten und weiterzumachen, was für mich selbstverständlich war und ist, denn mein durchaus gutes Wahlergebnis verpflichtet schließlich auch.

 

Ihnen allen noch einmal herzlichen Dank dafür!

 

Ich wünsche Ihnen gesegnete Weihnachten mit besinnlichen Stunden im Kreise lieber Menschen. 

 

Es grüsst Sie herzlich

 

Ihr

 

Matthias Stefke

Allen Spendern herzlichen Dank

70.000,-- € sind erreicht - Die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ist gesichert!

Noch vor Weihnachten ist das ehrgeizige Ziel, 70.000,-- € für eine Verfassungsbeschwerde zusammenzutragen, erreicht worden.
 
Hierfür allen Spendern noch einmal ein großes Kompliment und ganz ganz herzlichen Dank.
 
Es ist ein deutliches Zeichen der von politischer Willkür in Berlin-Brandenburg Betroffenen, das da lautet:
 
Wir lassen uns nicht unterkriegen, wir versuchen alles, um uns deutlich mehr als die von Richter Rubel zugestandenen 5 Stunden Nachtruhe zurückzuerobern.
 
Alle Spenden die darüberhinaus beim BVBB e.V. eingehen werden angespart und für eine mögliche Klage/Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menchenrechte verwendet, sofern das Bundesverfassungsgericht die Annahme der Verfassungsbeschwerde ablehnen oder nach einer Verhandlungen abschlägig entscheiden sollte.
 
Somit können wir das bevorstehende Weihnachtsfest ein stückweit beruhigter feiern.
Leider wird es vermutlich das letzte wirklich ruhige Weihnachten auch in Blankenfelde-Mahlow sein, sofern der BBI/BER tatsächlich
am 3. Juni 2012 in Betrieb geht

Bürgermeister Baier entmachtet Dezernent Sonntag

Es war eine kurze knappe Mitteilung die es jedoch in sich hatte.

 

Bürgermeister Baier teilte in der Gemeindevertreter-Sitzung am vergangenen Donnerstag, den

15. Dezember zu fortgeschrittener Stunde unter dem Tagesordnungspunkt "Sonstiges"

lapidar mit, dass zum 1. Januar die Verwaltungsstruktur geändert werde.

Wesentlichste Änderung:

Die Amtsleiter werden zukünftig dem Bürgermeister direkt unterstellt!

Peng, das hat gesessen!

De facto dürfte dies einer Entmachtung seines Stellvertreters und Baudezernenten Jörg Sonntag

gleichkommen. Ihm unterstanden bisher die Amtsleiter in seinem Dezernat.

 

Gründe nannte Baier direkt nicht, es wäre halt besser/optimaler so seine schmallippige Erklärung.

 

Art und Weise der Information wie auch die "Begründung" geben Rätsel auf. Warum solch´ eine wichtige Information zu später Stunde unter "Sonstiges" statt unter "Informationen des Bürgermeisters" zu Anfang der Sitzung? Und was sind die wahren Gründe für diese Umorganisation?

 

Typisch Baier, wenn er nicht möchte das man´s mitbekommt greift er in die Trickkiste. Eine andere Methode von ihm ist bspw. schnell und überhastet vorzutragen. Immer dann muss man besonders gut aufpassen!

 

Dieses Beispiel zeigt, dass das Tischtuch zwischen Baier und Sonntag zerschnitten sein dürfte.

Baier will wohlmöglich zeigen, wer der Herr im Hause ist. Dafür ist es allerdings höchste Zeit aber wohlmöglich zu spät. Jörg Sonntag gilt vielen längst als der heimliche starke Mann im Amt.

 

Wenn sich Baier wirklich durchsetzen wollte müsste er Sonntag endlich entlassen! An Gründen dafür dürfte es eigentlich nicht mangeln.

Auseinandersetzung zwischen den Bürgerfraktionen und SPD/Grüne, Die Linke und der CDU hart aber notwendig

Die gestrige Sitzung der Gemeindevertretung offenbarte den tiefen Riss zwischen den Bürgerfraktionen und SPD/Grüne, Die Linke und der CDU. Dies sowohl im öffentlichen aber erst Recht im nichtöffentlichen Teil. Schwerpunktthema der gestrigen Sitzung war der Rathaus-Neubau. Im öffentlichen Teil wurde mehrheitlich eine sog. funktionale Baubeschreibung dieses geplanten millionenschweren Protzbaus beschlossen. Im nichtöffentlichen Teil wurden die Abgeordneten (eher dürftig) über einen Zwischenstand zu den laufenden Ermittlungen der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption informiert. Da dies wie gesagt nicht-öffentlich beraten wurde können hier keine Details genannt werden. Nur soviel: Es tun sich Abgründe auf! Die Bürgerfraktionen dürfen sich wohl bestätigt fühlen, die Strafanzeige im Jahr 2009 gestellt zu haben. Wenn SPD-Bürgermeister Baier sich im Bürgermeisterwahlkampf noch zuversichtlich zeigte, dass an den Vorwürfen nichts dran sei und sich Verdachtsmomente abschwächen würden, scheint das Gegenteil der Fall zu sein. Die Ermittler suchten die Verwaltung im Oktober d.J. mit Durchsuchungsbeschluss erneut auf und nahmen weitere Akten mit. Die Gemeinde steht in Sachen Rathaus-Neubau so wie es aussieht vor einem riesigen Trümmerhaufen. Rechtsanwälte sollen nun retten, was (nicht mehr?) zu retten ist. Hierfür entstehen zunächst enorme Kosten. Nun wird der unglaubliche wie untaugliche Versuch unternommen, den Bürgerfraktionen hierfür die Schuld zuzuschieben. Dieses skandalöse Verhalten zeigt, dass einige Herrschaften hier noch immer nichts begriffen haben! Das wird jedoch alles in die Schweigespirale verschoben, die Öffentlichkeit darf hiervon nichts erfahren. Im Gegenteil, mit Pressemitteilungen bspw. über die erteilte Baugenehmigung wird der Eindruck erweckt: Alles in Ordnung, das Rathaus-Projekt läuft, business as usual nennt man das. Stattdessen wäre jedoch Einsicht das Gebot der Stunde. Einsicht, dass in Sachen Rathaus-Neubau, insbeondere mit dem ominösen Beratervertrag, offenbar doch Zweifel angebracht sind, ob diesbezüglich alles seine Ordnung hat(te). Würde eine Staatsanwaltschaft ansonsten Akten anfordern oder wohlmöglich auch Hausdurchsuchungen bei hochrangigen Amts-/Mandatsträgern vornehmen? Nein! Auch die parteigebundenen Gemeindevertreter/innen sollten sich nun aktiv dem Kurs der Aufklärung anschliessen, andernfalls heizt ihr Verhalten nur die Gerüchteküche an.

 

Es macht keinen Spass aber die gestrige Diskussion hat gezeigt, dass die Auseinandersetzung auch und gerade zu diesem Thema zwischen den Bürgerfraktionen und SPD/Grüne, Die Linke und der CDU hart aber notwendig ist und wenn nötig fortgeführt werden muss.

 

Ein Mensch wird vermisst!

Nachfolgend komme auch ich der Bitte einer Mutter nach, die ihre Tochter vermisst:
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,
neben dem Problem BER gibt es auch noch andere, sehr persönliche. Hier ein Hinweis auf eines davon: die Tochter einer Mitstreiterin wird vermisst. Ich bitte Euch alle darum, Euch den folgenden Link der Polizei anzusehen, ihn weiter zu leiten an ALLE, die Ihr erreichen könnt )egal, wo sie wohnen, denn Annamaria kann überall sein), mit der Bitte, dass auch die jeweiligen Empfänger diese Mail an ALLE, die sie erreichen können, weiter leiten. Die Polizei sucht Schengen weit.
Bitte setzt diese Vermisstenanzeige irgendwie auf Eure WEB Seiten.
Wir haben die einmalige Möglichkeit, durch unser aller Tun, ganz viele Menschen zu erreichen, die vielleicht zu einer Spur von Annamaria führen könnten. Wünschen wir uns allen, zu einer erfolgreichen Suche beigetragen zu haben und Annamaria zu finden, ohne dass sie zu Schaden gekommen ist. Die Ärzte + Geschäftsinhaber sollten besonders aufgefordert werden, die Vermisstenanzeige auszuhängen.
Hier der Link der Polizei:
Ein großes DANKE an ALLE!
Hildegard Volk-Zins

Es ist fast geschafft!

Spenden in Höhe von fast 65.000,-- € für die Verfassungsbeschwerde gegen die Verkürzung der Nacht auf 5 Stunden

Auf zum Endspurt - Es fehlen nur noch rund 5.000,-- € !!!

Der Spendenaufruf des BVBB e.V. sowie zahlreicher Bürgerinitiativen war eindringlich aber auch erfolgreich!

Innerhalb weniger Wochen sammelten viele ehrenamtlich engagierte Menschen bei unterschiedlichsten

Anlässen Spenden, um eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe finanzieren zu können.

Fast 65.000,-- € sind bereits zusammen gekommen. Dieser Betrag ermöglichte zunächst die Beauftragung der Verfassungsrechtler, um fristgerecht und fundiert begründet vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu können.

Dafür allen ein herzliches Dankeschön!!!

 

Der BVBB e.V., dessen Vorstand ich angehöre wird wie immer verantwortungsbewusst mit dem Geld umgehen und es zielgerichtet einsetzen, dies garantiert auch ein 4-Augen-Prinzip (BVBB-Schatzmeister + ein Vertrauter der 12 Bürgerinitiativen).

 

Noch fehlt uns aber ein Betrag von ca. 5.000,-- €, um Schriftsätze und mündliche Vorträge im Falle der Zulassung der Beschwerde zu ermöglichen.

 

Liebe Mitbürger/innen,

 

wir sind hier Zehntausende von Betroffene, da werden wir doch den letzten Rest auch noch zusammentragen, oder wie?

 

Zeigen wir den Politikern, die von der Arroganz der Macht besessen sind, das wir bereit und in der Lage sind, unser Schicksal in die eigenen Hände zu nehmen.

 

Lesen Sie nachfolgend die Pressemitteilung des Bürgervereins Brandenburg-Berlin zur Beauftragung der Verfassungsbeschwerde.

BVBB-Presseinfo vom

Donnerstag, 01. Dezember 2011


BVBB-Kläger ziehen vor das Bundesverfassungsgericht
Neue Qualität des Kampfes gegen Fluglärm


Gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Reduzierung der Nachtruhe auf 5 Stunden am künftigen Flughafen BER werden Kläger des BVBB jetzt das Bundesverfassungsgericht anrufen.
Nachdem der BVBB in den zurückliegenden Jahren nahezu 3 Millionen EURO für die rechtliche Auseinandersetzung gegen den falschen Standort eines Flughafens in Schönefeld ausgegeben hat, wurde die erneute Klage jetzt durch die Solidarität von 12 Bürgerinitiativen aus dem Raum von Teltow bis nach Erkner sowie von zahlreichen Bürgern ermöglicht.
Bisher wurden in kurzer Zeit mehr als 54.000 EURO an Spenden dafür aufgebracht.


Mit der Vorbereitung und Durchführung der Klage wurden die Kanzlei Grawert &Partner-Berlin, Rechtsanwalt Frank Boermann sowie die Kanzlei Zuck-Stuttgart, Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck beauftragt.
Nach der Vorlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes zum Urteilsspruch vom 13.Oktober 2011, das bis zum 13. Dezember erwartet wird, verbleibt ein Monat, um eine Klage dagegen beim Bundesverfassungsgericht einzureichen und zu begründen. Die Klage wendet sich im Kern gegen die Reduzierung der Nacht auf 5 Stunden, was nach Klägerauffassung Artikel 2 des Grundgesetzes widerspricht.


Dieser Rechtsgang ist unabhängig von seinem Ausgang unerlässliche Voraussetzung für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg.
„Die Solidarität der Bürger und der Bürgerinitiativen mit dem BVBB und seinen Klägern zeigt, die spaltende Auseinandersetzung mit Flugrouten gehört endgültig der Vergangenheit an.“ sagte die Vorsitzende des BVBB, Astrid Bothe. Es wurde die Erkenntnis gewonnen, dass ein erfolgreicher Kampf nur im gemeinsamen gegen den Fluglärmverursacher am menschenfeindlichen Standort Schönefeld geführt werden kann.

 

Kristian-Peter Stange

BVBB-Pressesprecher

Fon: 030-65942439

Spendenappell an die Bürger/innen von Blankenfelde-Mahlow

Liebe Mitbürger/innen,

 

für Blankenfelde-Mahlow tickt die Uhr. Spätestens am 13. Dezember d.J. muss das Bundesverwaltungsgericht die schriftliche Urteilsbegründung zur Nachtflugregelung auf den Tisch legen.

Spätestens einen Monat später muss dann beim Bundesverfassungsgericht die begründete Verfassungsbeschwerde vorliegen, wenn wir uns unsere Zukunft bezüglich einer weitergehenden Nachtruhe als die uns zugestandenen 5 Stunden erstreiten wollen.

 

Der BVBB e.V. und seine Kläger/innen wollen diesen Weg auch für Sie gehen. Dies kostet jedoch erneut viel Geld, ca. 70.000,-- € sind hierfür veranschlagt. Die Aufträge an die Rechtsanwälte müssen in diesen Tagen erteilt werden, um eine qualifizierte Verfassungsbeschwerde fristgerecht einreichen zu können.

 

Noch verfügt der Verein nicht über die erforderlichen Mittel.

 

Deshalb mein Appell an alle unsere Bürger/innen:

 

Stehen Sie nicht abseits, stehen Sie Ihrer eigenen Zukunft und der Ihrer Kinder nicht gleichgültig gegenüber!

 

Helfen Sie, mit einer Spende die vorerst letzte Chance zu wahren. Ich weiss um die hohen Belastungen, die "Otto-Normalverbraucher" in diesen Zeiten zu tragen hat. Aber auch kleine Beiträge können zum Gelingen einer großen Sache beitragen.


Überweisungen bitte auf folgendes
Spenden- und Beitragskonto des BVBB e.V. :

Berliner Volksbank * BLZ: 100 900 00 *
Konto-Nr: 7188733012

vornehmen.


Auf Wunsch erhalten Sie eine Spendenquittung (bei Beträgen unter 50 EUR genügt zur Vorlage beim Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder der Kontoauszug) für Ihre Steuererklärung. Bitte auf dem Überweiser die Adressdaten vermerken, damit Sie die Spendenquittung auch erreicht.
Der BVBB ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und zur Ausstellung von Spendenquittungen berechtigt.

Lassen Sie nicht nach im Kampf um Ihre Nachtruhe, Ihren Schutz vor Lärm!
Kämpfen Sie mit, für die gesunde Zukunft Ihrer Kinder!

 

Ihr

 

Matthias Stefke



 

Der Gang nach Karlsruhe ist zwingend und alternativlos

Am 13. Oktober d.J. fällte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil in Sachen Nachtflugregelung für den BBI/BER.

Das Urteil wird als Skandalurteil in die Geschichte eingehen, denn die Richter wiesen alle Klagen von betroffenen Gemeinden und Privatklägern ab.

Der Profit hat somit offenbar Vorrang vor dem Schutz des Menschen.

5 Stunden Lärmpause sind genug, so der Vorsitzende Richter Rubel. Somit kann von 5.00-00.00 Uhr geflogen werden was das Zeug hält. Unglaublich!

Bleibt dies das letzte Wort und der BBI/BER geht bzw. bleibt auf Dauer in Betrieb ist unsere Gemeinde, zumindest weite Bereiche von ihr ohne Zukunft. Erst Recht dann, wenn auch noch die 3. Start- und Landebahn kommen sollte, wie es gut informierte Kreise wissen wollen. Dann heisst es "Rette sich wer kann". Schon jetzt nehmen die Verkaufsofferten im Internet und via Verkaufsschilder an den Gartenzäunen immer größere Ausmaße an. Unfassbar, dass die Gemeinde, im Wissen um das was kommt, neue Siedlungsgebiete ausweist.

Die sensiblen Einrichtungen wie Kita´s und Schulen sind bereits weitestgehend zu Akustikkäfigen umgerüstet, ein Spielen im Freien wird es für sie so gut wie nicht mehr geben. Das setzt sich dann zu Hause in den privaten Gärten fort. Ein Blick nach Raunheim  oder Flörsheim bei Frankfurt am Main dürfte allen die Augen öffnen, was uns da droht.

 

Deshalb ist jetzt konsequentes Handeln das Gebot der Stunde. Wenn sich Blankenfelde-Mahlow noch den Hauch einer Chance auf ein paar Stunden mehr Nachtruhe bewahren will, dann führt an einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe kein Weg vorbei.

Hierzu muss partei- bzw. fraktionsübergreifend Einigkeit bestehen. Andernfalls jagen uns die Bürger/innen vermutlich alle vom Hof.

 

Die Fraktion BVBB-WG hat hierzu einen Antrag in die Sitzung der Gemeindevertretung am 24.11.11 eingebracht.

Wir hoffen, dass der Antrag eine breite Mehrheit finden wird. Unsere Fraktion hat zumindest verstanden, worum es geht. Das Zeitfenster für eine Verfassungsbeschwerde ist äußerst knapp bemessen, deshalb hilft tage- oder wochenlanges palavern nicht.

 

Lesen Sie nachfolgend den vollen Antragstext

Antrag zu Konsequenzen aus dem Urteil de
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Nach erneutem Besuch des LKA "flüchtet" Baier aus dem Amt - in die Krankheit

Erneut ist das Landeskriminalamt auf geheiß der Korruptionsstaatsanwaltschaft Neuruppin im Rathaus Blankenfelde-Mahlow aufgetaucht, um Akten anzufordern. Diesmal sogar mit einem richterlichen Beschluss!

Zur Erinnerung:

Die Herrschaften statteten Baier schon einmal im März d.J. einen Besuch ab und forderten Akten an.

In der Sitzung der Gemeindevertretung tags darauf berichtete Baier von einer Kooperation mit der Staatsanwaltschaft. Man habe selbstverständlich die gewünschten Akten freiwillig übergeben. Also, alles ganz harmlos, kein Grund zur Aufregung oder gar Besorgnis.

Schon bald zwitscherten die Vöglein von den Dächern, dass da wohl noch eine stattliche Anzahl an Akten in den Regalen stehen geblieben sein soll! Sieht so eine Kooperation aus, wenn man den Ermittlern gar nicht alles an Akten übergibt, was vorhanden ist?

Der Staatsanwaltschaft ist das entweder selbst aufgefallen oder es wurde ihr geflüstert. Egal, sie muss es jedenfalls zum Anlass genommen haben, ein zweites Mal das LKA ins Rathaus und zu Baier zu schicken. Diesmal verstand sie aber keinen Spass, besorgte sich sicherheitshalber einen richterlichen Beschluss, welcher wohl dem Bürgermeister klar machen sollte "Bitte, verscheisser uns nicht nochmal".

Noch ist unklar, ob nun wirklich alle Akten vollständig übergeben wurden. Monatelang hätte man Zeit, gehabt, sie zu manipulieren.

Auch diesmal liess Baier wieder verlautbaren, alles in bester Ordnung. Wir haben freiwillig alles herausgegeben, was angefordert wurde. Und er begrüße "die lückenlose Aufklärung der Vorwürfe gegen ihn und unbekannt", der Durchsuchungsbeschluss musste nicht gezückt werden.

 

Na prima. Wenn aber alles so unproblematisch ist und er sowieso dem Fortgang und Ausgang der Ermittlungen gelassen entgegensieht, wie er es ja erst vor kurzem wieder in die Mikrofone der Journalisten gefönt hat stellt sich die Frage, warum Baier heute, einen Tag später nicht im Dienst erschienen ist.

Der Flurfunk meldete, Baier habe alle Termine für die nächste Woche wegen Krankheit abgesagt.

Nun kann natürlich in dieser Jahreszeit auch einen Bürgermeister einmal ein böser Schnupfen oder Fieber plagen.  Im Zusammenhang mit dem gestrigen Besuch des LKA mutet es aber schon etwas seltsam an, oder? Vielleicht möchte aber Baier seinen Mitarbeitern derzeit ungern auf dem Flur begegnen, was man ja auch durchaus verstehen könnte. Die Aktion dürfte schließlich zur Zeit d e r Gesprächsstoff unter den Kolleginnen und Kollegen sein.

 

Wie dem auch sei, von dieser Stelle aus die besten Wünsche auf schnelle Genesung Herr Bürgermeister.

 

Zumindest entgeht er aufgrund seiner Krankheit dem nächsten Ungemach. Morgen im Hauptausschuss steht der nächste Knaller von ihm zur Abstimmung. Über eine Beschlussvorlage will er sich Kosten für einen verlorenen Rechtsstreit mit dem Ehrenvorsitzenden des BVBB e.V., Ferdi Breidbach erstatten lassen. 4.000,-- € will er aus der Gemeindekasse haben. Kosten, die in der Höhe wohlmöglich gar nicht angefallen sind! Die 4.000,-- € sind nämlich lediglich als Streitwert festgesetzt worden, der nicht gleichbedeutend mit den ihm tatsächlich entstandenen Kosten sein muss. Zumindest müsste hierüber ein Nachweis erbracht werden, oder?

Na warten wir es ab, niemand ist ja davor gefeit, täglich auch ein Stück dazuzulernen. Mehr als einen gut gemeinten Rat kann man aber nicht geben.

 

Noch im Wahlkampf tönte Baier, die Verdachtsmomente haben sich abgeschwächt, die Staatsanwälte hätten 95 % der Unterlagen durchgearbeitet, was wohl signalisieren sollte, die Einstellung des Verfahrens stehe kurz bevor, ihr könnt mich alle beruhigt wählen.

 

Wie heisst es so schön: Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt!

 

Das gilt Gott sei Dank auch für Bürgermeister...

Baier´s billige wie unglaubwürdige Richterschelte

Da ist Ortwin Baier aber ´mal so richtig der Kragen der geplatzt!

 

Einen Tag nach dem Leipziger Skandalurteil ging der SPD-Bürgermeister auf den Vorsitzenden Richter des Bundesverwaltungsgerichts, Rüdiger Rubel los.

Um deutlich zu machen wie empört er über dessen Urteil ist griff Baier zum verbalen Vorschlaghammer.

 

Baier warf ihm "billige Ironie" vor und sprach vom "bösen Schein der Begangenheit", der in seinen Augen aufflammt. Befangen soll Richter Rubel sein, weil er von dem damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) als Bundesrichter vorgeschlagen worden sein soll, der bekanntlich "eine nicht gerade ablehnende Haltung zur Luftverkehrswirtschaft" gehabt habe.

 

Was für eine billige Nummer von Baier! Der gelernte Dipl.-Verwaltungswirt Baier sollte während seiner Ausbildung auch im Fach Staatskunde unterrichtet worden sein.

 

Dann sollte er auch wissen, wie man Bundesrichter wird. Hier eine kleine Nachhilfe für Herrn Bürgermeister:

 

Richterwahlausschuss

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
 

Richterwahlausschüsse sind in Deutschland Gremien auf Bundes- und auf Länderebene, die – im Bund neben dem zuständigen Bundesminister – die Richter aus allen Zweigen der Gerichtsbarkeit berufen.

Bund

Der Bund bildet nicht-ständige Richterwahlausschüsse für die Auswahl der Berufsrichter an den Bundesgerichten. Rechtsgrundlagen ist Art. 95 Abs. 2 Grundgesetz (GG) und das Richterwahlgesetz. Für die Richter am Bundesverfassungsgericht gilt gem. Art. 94 GG ein eigenständiges Wahlverfahren; die Richterwahlausschüsse sind nicht zuständig.

Der Richterwahlausschuss besteht aus den für das jeweilige Sachgebiet zuständigen Ministern bzw. Senatoren der Länder und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die vom Bundestag gewählt werden.

Verfahren

Vorschläge für Richter können der zuständige Bundesminister oder die Mitglieder des Richterwahlausschusses machen. Zu den vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten äußert sich schriftlich der Präsidialrat des Gerichts, bei dem der Richter verwendet werden soll (§ 57 DRiG). Der zuständige Bundesminister legt dem Richterwahlausschuss die Personalakten der Vorgeschlagenen vor. Weiter sind vor der Wahlsitzung allen Mitgliedern des Richterwahlausschusses eine aktuelle zeitnahe Beurteilung des Bewerbers und eine umfassende Dokumentation seiner persönlichen und beruflichen Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Der Richtwahlausschuss prüft, ob der für ein Richteramt Vorgeschlagene die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für dieses Amt besitzt. Schließlich entscheidet er in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen über die Vorschläge. Stimmt der zuständige Bundesminister zu, so hat er die Ernennung der Gewählten beim Bundespräsidenten zu beantragen. Dieser ernennt sie zu Bundesrichtern (Art. 60 Abs. 1 GG, gem. Art. 58 GG unter Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler oder durch den zuständigen Bundesminister).

 

Baier macht es sich zu einfach, wenn er quasi der CDU das Urteil unterjubeln will, weil dessen früherer Ministerpräsident den Herr Rubel vorgeschlagen haben soll. Bei aller Kritik an dem Urteil, Ausgangspunkt der nun eingetretenen Misere war, ist und bleibt der Planfeststellungsbeschluss bzw. der ergänzende Planfeststellungsbeschluss. Diese wurden jeweils unter Verantwortung des Brandenburger SPD-Ministerpräsidenten Platzeck beschlossen. Im Übrigen gilt auch für Baier:

Wer im Glashaus sitzt der sollte nicht mit Steien werfen! Soll heißen:

Wer anderen Befangenheit vorwirft sollte diesbezüglich über alle Zweifel erhaben sein. Genau dies steht in Frage. Baier antwortete auf eine Anfrage meinerseits in der April-Sitzung d.J., ob er sich in dieser Legislaturperiode (seit 2008) mit der Geschäftsführung der FBS GmbH getroffen habe "Er könne sich daran nicht erinnern". Interessant, anderen Befangenheit vorwerfen und möglicherweise selbst mit der hiesigen Flughafengesellschaft kungeln! Nicht sehr glaubwürdig, oder?

 

Lesen Sie nachfolgend hierzu den Artikel in der MAZ vom 16.10.2011 und eine darauf bezugnehmende Pressemitteilung unserer Fraktion:

 

 

 

MAZ 16.10.2011
MAZ 16.10.2011
PM zu Richterschelte von Baier.DOC.doc
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Skandalurteil des Bundesverwaltungsgericht Leipzig zur Nachtflugregelung am BBI/BER

Heute verkündeten die Richter des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig das Urteil

zur Nachtflugregelung.

Es wurde ein Skandalurteil. Lesen Sie nachfolgend die Pressemitteilung des Gerichts zum Urteil und die Stellungnahme des BVBB e.V., der ich mich nur vollinhaltlich anschließen kann.

Flughafen Berlin Brandenburg:

 

Keine Ausweitung des Nachtflugverbots - Nachbesserung beim Schallschutz

 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Regelung des Nachtflugbetriebs auf dem Flughafen Berlin Brandenburg abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin - Schönefeld" vom 13. August 2004 ließ ursprünglich einen zeitlich unbeschränkten Nachtflugbetrieb zu. Auf ausgewählte Musterklagen von Anwohnern und Gemeinden hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2006 das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebs erneut zu entscheiden. Es hat vorgegeben, dass die Kernzeit der Nacht (0:00 bis 5:00 Uhr) von Flugverkehr grundsätzlich frei bleiben muss; für die Zeit von 22:00 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 6:00 Uhr hat es eine nachvollziehbare Darlegung gefordert, warum der Flugverkehr nicht befriedigend innerhalb der Tagesstunden abgewickelt werden kann. Zur Umsetzung dieses Urteils hat das MIL im Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" vom 20. Oktober 2009 Flugbetrieb von 23:30 bis 5:30 Uhr grundsätzlich verboten und von 22:00 bis 23:30 Uhr sowie von 5:30 bis 6:00 Uhr grundsätzlich zugelassen.

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat das MIL mit dieser Regelung des Nachtflugbetriebs den ihm eingeräumten planerischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Einen Nachtflugbedarf hat es rechtsfehlerfrei bejaht. Die Nachtflugprognose, die es zum Nachweis einer entsprechenden Nachfrage in Auftrag gegeben hat, ist methodengerecht erstellt; die Ergebnisse sind einleuchtend begründet. Das MIL hat auch plausibel dargelegt, dass es für Zu- und Abbringerflüge zu den Drehkreuzflughäfen, für die Umlaufplanungen der Low-Cost-Carrier und der Touristikverkehre und für den Interkontinentalverkehr vernünftigerweise geboten ist, Flugverkehr von 5:30 bis 23:30 Uhr zuzulassen. Auszugehen ist hierbei von der Verkehrsfunktion des Flughafens Berlin Brandenburg als einzigem Verkehrsflughafen für die Hauptstadt Berlin und die Metropolregion Berlin-Brandenburg.

Anders als bei der Festlegung der Schutz- und Entschädigungsgebiete durfte das MIL für die Regelung des Flugbetriebs die Lärmbetroffenheiten auf der Grundlage von parallelen An- und Abflugrouten ermitteln. Die DFS hatte zwar darauf hingewiesen, dass die Abflugrouten bei unabhängigen Abflügen von parallelen Bahnen um mindestens 15° divergieren sollen. Der Flugbetrieb wird jedoch nicht für bestimmte Flugrouten geregelt, sondern für einen Flughafen an einem bestimmten Standort mit einer bestimmten Siedlungsstruktur in seiner Umgebung. Die Betriebsregeln sollen grundsätzlich auch bei geänderten Flugrouten Bestand haben. Abflugrouten, die um bis zu 15° nach Norden oder nach Süden abknicken, würden zwar teilweise andere Gebiete betreffen als parallele Abflugstrecken; diese Gebiete wären jedoch nicht oder jedenfalls nicht erheblich dichter besiedelt. Die Veränderungen der Lärmbetroffenheiten bleiben in einem Unsicherheitsbereich, der bei der Regelung des Flugbetriebs ohnehin mitgedacht werden muss. Dass um mehr als 15° abknickende, zu größeren Betroffenheiten führende, Abflugstrecken festgelegt werden, brauchte das MIL ausgehend von den Erklärungen der DFS nicht in Betracht zu ziehen.

Der Ausgleich, den das MIL zwischen den Verkehrsinteressen und den Belangen der Anwohner vorgenommen hat, hält sich im Rahmen des der Exekutive zustehenden Gestaltungsspielraums. Für die Nachtkernzeit hat es - der Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts folgend - Starts und Landungen grundsätzlich verboten und nur eng begrenzte Ausnahmen zugelassen. Es hat das grundsätzliche Nachtflugverbot darüber hinaus auf die Zeit von 23:30 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 5:30 Uhr erstreckt. Dieser Schutz der Nachtruhe macht es vertretbar, den Lärmschutz bis 23:30 Uhr und ab 5:30 Uhr weitgehend hinter den Verkehrsinteressen zurücktreten zu lassen. Auch in diesen Zeitsegmenten muss das Schutzkonzept eines Abschwellens des Fluglärms bis zum Beginn der Kernzeit und eines Anschwellens nach dessen Ende jedoch weiter durchgeführt werden; selbst die Stunde von 22:00 bis 23:00 Uhr darf nicht als bloße Verlängerung des Tagflugbetriebs angesehen werden. Die Nachtverkehrsprognose hat einen abnehmenden Trend der Flugbewegungen vom Ende des Tages zur Nachtkernzeit hin ergeben; vor diesem Hintergrund durfte das MIL von einer weitergehenden Beschränkung des Nachtflugbetriebs absehen. Sollte sich die erste Nachtstunde entgegen der Verkehrsprognose zu einer Stunde entwickeln, in der die Fluglärmbelastung in der Regel größer ist als in den Abendstunden, wären die Anwohner rechtlich nicht schutzlos, denn das MIL hat sich den nachträglichen Erlass von Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm vorbehalten.

Soweit die Klagen auf weitergehenden passiven Schallschutz und eine weitergehende Entschädigung für die Beeinträchtigung der Außenwohnbereiche gerichtet waren, haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt. Das MIL hatte sich zuvor u.a. verpflichtet, nach der erstmaligen Festlegung der Flugrouten durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die bisher festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete insgesamt neu auszuweisen; die Nebenbestimmungen zu den bereits festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebieten bleiben hiervon unberührt. Damit hat das MIL entsprechende Bedenken des Gerichts ausgeräumt.

 

BVerwG 4 A 4000.09, 4000.10 und 4001.10 - Urteile vom 13. Oktober 2011

4001.10 13.10.2011

Flughafen Berlin Brandenburg:

Keine Ausweitung des Nachtflugverbots - Nachbesserung beim Schallschutz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Regelung des Nachtflugbetriebs auf dem Flughafen Berlin Brandenburg abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin - Schönefeld" vom 13. August 2004 ließ ursprünglich einen zeitlich unbeschränkten Nachtflugbetrieb zu. Auf ausgewählte Musterklagen von Anwohnern und Gemeinden hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2006 das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebs erneut zu entscheiden. Es hat vorgegeben, dass die Kernzeit der Nacht (0:00 bis 5:00 Uhr) von Flugverkehr grundsätzlich frei bleiben muss; für die Zeit von 22:00 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 6:00 Uhr hat es eine nachvollziehbare Darlegung gefordert, warum der Flugverkehr nicht befriedigend innerhalb der Tagesstunden abgewickelt werden kann. Zur Umsetzung dieses Urteils hat das MIL im Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" vom 20. Oktober 2009 Flugbetrieb von 23:30 bis 5:30 Uhr grundsätzlich verboten und von 22:00 bis 23:30 Uhr sowie von 5:30 bis 6:00 Uhr grundsätzlich zugelassen.

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat das MIL mit dieser Regelung des Nachtflugbetriebs den ihm eingeräumten planerischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Einen Nachtflugbedarf hat es rechtsfehlerfrei bejaht. Die Nachtflugprognose, die es zum Nachweis einer entsprechenden Nachfrage in Auftrag gegeben hat, ist methodengerecht erstellt; die Ergebnisse sind einleuchtend begründet. Das MIL hat auch plausibel dargelegt, dass es für Zu- und Abbringerflüge zu den Drehkreuzflughäfen, für die Umlaufplanungen der Low-Cost-Carrier und der Touristikverkehre und für den Interkontinentalverkehr vernünftigerweise geboten ist, Flugverkehr von 5:30 bis 23:30 Uhr zuzulassen. Auszugehen ist hierbei von der Verkehrsfunktion des Flughafens Berlin Brandenburg als einzigem Verkehrsflughafen für die Hauptstadt Berlin und die Metropolregion Berlin-Brandenburg.

Anders als bei der Festlegung der Schutz- und Entschädigungsgebiete durfte das MIL für die Regelung des Flugbetriebs die Lärmbetroffenheiten auf der Grundlage von parallelen An- und Abflugrouten ermitteln. Die DFS hatte zwar darauf hingewiesen, dass die Abflugrouten bei unabhängigen Abflügen von parallelen Bahnen um mindestens 15° divergieren sollen. Der Flugbetrieb wird jedoch nicht für bestimmte Flugrouten geregelt, sondern für einen Flughafen an einem bestimmten Standort mit einer bestimmten Siedlungsstruktur in seiner Umgebung. Die Betriebsregeln sollen grundsätzlich auch bei geänderten Flugrouten Bestand haben. Abflugrouten, die um bis zu 15° nach Norden oder nach Süden abknicken, würden zwar teilweise andere Gebiete betreffen als parallele Abflugstrecken; diese Gebiete wären jedoch nicht oder jedenfalls nicht erheblich dichter besiedelt. Die Veränderungen der Lärmbetroffenheiten bleiben in einem Unsicherheitsbereich, der bei der Regelung des Flugbetriebs ohnehin mitgedacht werden muss. Dass um mehr als 15° abknickende, zu größeren Betroffenheiten führende, Abflugstrecken festgelegt werden, brauchte das MIL ausgehend von den Erklärungen der DFS nicht in Betracht zu ziehen.

Der Ausgleich, den das MIL zwischen den Verkehrsinteressen und den Belangen der Anwohner vorgenommen hat, hält sich im Rahmen des der Exekutive zustehenden Gestaltungsspielraums. Für die Nachtkernzeit hat es - der Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts folgend - Starts und Landungen grundsätzlich verboten und nur eng begrenzte Ausnahmen zugelassen. Es hat das grundsätzliche Nachtflugverbot darüber hinaus auf die Zeit von 23:30 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 5:30 Uhr erstreckt. Dieser Schutz der Nachtruhe macht es vertretbar, den Lärmschutz bis 23:30 Uhr und ab 5:30 Uhr weitgehend hinter den Verkehrsinteressen zurücktreten zu lassen. Auch in diesen Zeitsegmenten muss das Schutzkonzept eines Abschwellens des Fluglärms bis zum Beginn der Kernzeit und eines Anschwellens nach dessen Ende jedoch weiter durchgeführt werden; selbst die Stunde von 22:00 bis 23:00 Uhr darf nicht als bloße Verlängerung des Tagflugbetriebs angesehen werden. Die Nachtverkehrsprognose hat einen abnehmenden Trend der Flugbewegungen vom Ende des Tages zur Nachtkernzeit hin ergeben; vor diesem Hintergrund durfte das MIL von einer weitergehenden Beschränkung des Nachtflugbetriebs absehen. Sollte sich die erste Nachtstunde entgegen der Verkehrsprognose zu einer Stunde entwickeln, in der die Fluglärmbelastung in der Regel größer ist als in den Abendstunden, wären die Anwohner rechtlich nicht schutzlos, denn das MIL hat sich den nachträglichen Erlass von Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm vorbehalten.

Soweit die Klagen auf weitergehenden passiven Schallschutz und eine weitergehende Entschädigung für die Beeinträchtigung der Außenwohnbereiche gerichtet waren, haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt. Das MIL hatte sich zuvor u.a. verpflichtet, nach der erstmaligen Festlegung der Flugrouten durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die bisher festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete insgesamt neu auszuweisen; die Nebenbestimmungen zu den bereits festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebieten bleiben hiervon unberührt. Damit hat das MIL entsprechende Bedenken des Gerichts ausgeräumt.

BVerwG 4 A 4000.09, 4000.10 und 4001.10 - Urteile vom 13. Oktober 2011

4001.10 13.10.2011

Flughafen Berlin Brandenburg:

Keine Ausweitung des Nachtflugverbots - Nachbesserung beim Schallschutz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Regelung des Nachtflugbetriebs auf dem Flughafen Berlin Brandenburg abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin - Schönefeld" vom 13. August 2004 ließ ursprünglich einen zeitlich unbeschränkten Nachtflugbetrieb zu. Auf ausgewählte Musterklagen von Anwohnern und Gemeinden hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2006 das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebs erneut zu entscheiden. Es hat vorgegeben, dass die Kernzeit der Nacht (0:00 bis 5:00 Uhr) von Flugverkehr grundsätzlich frei bleiben muss; für die Zeit von 22:00 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 6:00 Uhr hat es eine nachvollziehbare Darlegung gefordert, warum der Flugverkehr nicht befriedigend innerhalb der Tagesstunden abgewickelt werden kann. Zur Umsetzung dieses Urteils hat das MIL im Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" vom 20. Oktober 2009 Flugbetrieb von 23:30 bis 5:30 Uhr grundsätzlich verboten und von 22:00 bis 23:30 Uhr sowie von 5:30 bis 6:00 Uhr grundsätzlich zugelassen.

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat das MIL mit dieser Regelung des Nachtflugbetriebs den ihm eingeräumten planerischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Einen Nachtflugbedarf hat es rechtsfehlerfrei bejaht. Die Nachtflugprognose, die es zum Nachweis einer entsprechenden Nachfrage in Auftrag gegeben hat, ist methodengerecht erstellt; die Ergebnisse sind einleuchtend begründet. Das MIL hat auch plausibel dargelegt, dass es für Zu- und Abbringerflüge zu den Drehkreuzflughäfen, für die Umlaufplanungen der Low-Cost-Carrier und der Touristikverkehre und für den Interkontinentalverkehr vernünftigerweise geboten ist, Flugverkehr von 5:30 bis 23:30 Uhr zuzulassen. Auszugehen ist hierbei von der Verkehrsfunktion des Flughafens Berlin Brandenburg als einzigem Verkehrsflughafen für die Hauptstadt Berlin und die Metropolregion Berlin-Brandenburg.

Anders als bei der Festlegung der Schutz- und Entschädigungsgebiete durfte das MIL für die Regelung des Flugbetriebs die Lärmbetroffenheiten auf der Grundlage von parallelen An- und Abflugrouten ermitteln. Die DFS hatte zwar darauf hingewiesen, dass die Abflugrouten bei unabhängigen Abflügen von parallelen Bahnen um mindestens 15° divergieren sollen. Der Flugbetrieb wird jedoch nicht für bestimmte Flugrouten geregelt, sondern für einen Flughafen an einem bestimmten Standort mit einer bestimmten Siedlungsstruktur in seiner Umgebung. Die Betriebsregeln sollen grundsätzlich auch bei geänderten Flugrouten Bestand haben. Abflugrouten, die um bis zu 15° nach Norden oder nach Süden abknicken, würden zwar teilweise andere Gebiete betreffen als parallele Abflugstrecken; diese Gebiete wären jedoch nicht oder jedenfalls nicht erheblich dichter besiedelt. Die Veränderungen der Lärmbetroffenheiten bleiben in einem Unsicherheitsbereich, der bei der Regelung des Flugbetriebs ohnehin mitgedacht werden muss. Dass um mehr als 15° abknickende, zu größeren Betroffenheiten führende, Abflugstrecken festgelegt werden, brauchte das MIL ausgehend von den Erklärungen der DFS nicht in Betracht zu ziehen.

Der Ausgleich, den das MIL zwischen den Verkehrsinteressen und den Belangen der Anwohner vorgenommen hat, hält sich im Rahmen des der Exekutive zustehenden Gestaltungsspielraums. Für die Nachtkernzeit hat es - der Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts folgend - Starts und Landungen grundsätzlich verboten und nur eng begrenzte Ausnahmen zugelassen. Es hat das grundsätzliche Nachtflugverbot darüber hinaus auf die Zeit von 23:30 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 5:30 Uhr erstreckt. Dieser Schutz der Nachtruhe macht es vertretbar, den Lärmschutz bis 23:30 Uhr und ab 5:30 Uhr weitgehend hinter den Verkehrsinteressen zurücktreten zu lassen. Auch in diesen Zeitsegmenten muss das Schutzkonzept eines Abschwellens des Fluglärms bis zum Beginn der Kernzeit und eines Anschwellens nach dessen Ende jedoch weiter durchgeführt werden; selbst die Stunde von 22:00 bis 23:00 Uhr darf nicht als bloße Verlängerung des Tagflugbetriebs angesehen werden. Die Nachtverkehrsprognose hat einen abnehmenden Trend der Flugbewegungen vom Ende des Tages zur Nachtkernzeit hin ergeben; vor diesem Hintergrund durfte das MIL von einer weitergehenden Beschränkung des Nachtflugbetriebs absehen. Sollte sich die erste Nachtstunde entgegen der Verkehrsprognose zu einer Stunde entwickeln, in der die Fluglärmbelastung in der Regel größer ist als in den Abendstunden, wären die Anwohner rechtlich nicht schutzlos, denn das MIL hat sich den nachträglichen Erlass von Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm vorbehalten.

Soweit die Klagen auf weitergehenden passiven Schallschutz und eine weitergehende Entschädigung für die Beeinträchtigung der Außenwohnbereiche gerichtet waren, haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt. Das MIL hatte sich zuvor u.a. verpflichtet, nach der erstmaligen Festlegung der Flugrouten durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die bisher festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete insgesamt neu auszuweisen; die Nebenbestimmungen zu den bereits festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebieten bleiben hiervon unberührt. Damit hat das MIL entsprechende Bedenken des Gerichts ausgeräumt.

BVerwG 4 A 4000.09, 4000.10 und 4001.10 - Urteile vom 13. Oktober 2011

4001.10 13.10.2011

Flughafen Berlin Brandenburg:

Keine Ausweitung des Nachtflugverbots - Nachbesserung beim Schallschutz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Regelung des Nachtflugbetriebs auf dem Flughafen Berlin Brandenburg abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin - Schönefeld" vom 13. August 2004 ließ ursprünglich einen zeitlich unbeschränkten Nachtflugbetrieb zu. Auf ausgewählte Musterklagen von Anwohnern und Gemeinden hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2006 das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebs erneut zu entscheiden. Es hat vorgegeben, dass die Kernzeit der Nacht (0:00 bis 5:00 Uhr) von Flugverkehr grundsätzlich frei bleiben muss; für die Zeit von 22:00 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 6:00 Uhr hat es eine nachvollziehbare Darlegung gefordert, warum der Flugverkehr nicht befriedigend innerhalb der Tagesstunden abgewickelt werden kann. Zur Umsetzung dieses Urteils hat das MIL im Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" vom 20. Oktober 2009 Flugbetrieb von 23:30 bis 5:30 Uhr grundsätzlich verboten und von 22:00 bis 23:30 Uhr sowie von 5:30 bis 6:00 Uhr grundsätzlich zugelassen.

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat das MIL mit dieser Regelung des Nachtflugbetriebs den ihm eingeräumten planerischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Einen Nachtflugbedarf hat es rechtsfehlerfrei bejaht. Die Nachtflugprognose, die es zum Nachweis einer entsprechenden Nachfrage in Auftrag gegeben hat, ist methodengerecht erstellt; die Ergebnisse sind einleuchtend begründet. Das MIL hat auch plausibel dargelegt, dass es für Zu- und Abbringerflüge zu den Drehkreuzflughäfen, für die Umlaufplanungen der Low-Cost-Carrier und der Touristikverkehre und für den Interkontinentalverkehr vernünftigerweise geboten ist, Flugverkehr von 5:30 bis 23:30 Uhr zuzulassen. Auszugehen ist hierbei von der Verkehrsfunktion des Flughafens Berlin Brandenburg als einzigem Verkehrsflughafen für die Hauptstadt Berlin und die Metropolregion Berlin-Brandenburg.

Anders als bei der Festlegung der Schutz- und Entschädigungsgebiete durfte das MIL für die Regelung des Flugbetriebs die Lärmbetroffenheiten auf der Grundlage von parallelen An- und Abflugrouten ermitteln. Die DFS hatte zwar darauf hingewiesen, dass die Abflugrouten bei unabhängigen Abflügen von parallelen Bahnen um mindestens 15° divergieren sollen. Der Flugbetrieb wird jedoch nicht für bestimmte Flugrouten geregelt, sondern für einen Flughafen an einem bestimmten Standort mit einer bestimmten Siedlungsstruktur in seiner Umgebung. Die Betriebsregeln sollen grundsätzlich auch bei geänderten Flugrouten Bestand haben. Abflugrouten, die um bis zu 15° nach Norden oder nach Süden abknicken, würden zwar teilweise andere Gebiete betreffen als parallele Abflugstrecken; diese Gebiete wären jedoch nicht oder jedenfalls nicht erheblich dichter besiedelt. Die Veränderungen der Lärmbetroffenheiten bleiben in einem Unsicherheitsbereich, der bei der Regelung des Flugbetriebs ohnehin mitgedacht werden muss. Dass um mehr als 15° abknickende, zu größeren Betroffenheiten führende, Abflugstrecken festgelegt werden, brauchte das MIL ausgehend von den Erklärungen der DFS nicht in Betracht zu ziehen.

Der Ausgleich, den das MIL zwischen den Verkehrsinteressen und den Belangen der Anwohner vorgenommen hat, hält sich im Rahmen des der Exekutive zustehenden Gestaltungsspielraums. Für die Nachtkernzeit hat es - der Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts folgend - Starts und Landungen grundsätzlich verboten und nur eng begrenzte Ausnahmen zugelassen. Es hat das grundsätzliche Nachtflugverbot darüber hinaus auf die Zeit von 23:30 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 5:30 Uhr erstreckt. Dieser Schutz der Nachtruhe macht es vertretbar, den Lärmschutz bis 23:30 Uhr und ab 5:30 Uhr weitgehend hinter den Verkehrsinteressen zurücktreten zu lassen. Auch in diesen Zeitsegmenten muss das Schutzkonzept eines Abschwellens des Fluglärms bis zum Beginn der Kernzeit und eines Anschwellens nach dessen Ende jedoch weiter durchgeführt werden; selbst die Stunde von 22:00 bis 23:00 Uhr darf nicht als bloße Verlängerung des Tagflugbetriebs angesehen werden. Die Nachtverkehrsprognose hat einen abnehmenden Trend der Flugbewegungen vom Ende des Tages zur Nachtkernzeit hin ergeben; vor diesem Hintergrund durfte das MIL von einer weitergehenden Beschränkung des Nachtflugbetriebs absehen. Sollte sich die erste Nachtstunde entgegen der Verkehrsprognose zu einer Stunde entwickeln, in der die Fluglärmbelastung in der Regel größer ist als in den Abendstunden, wären die Anwohner rechtlich nicht schutzlos, denn das MIL hat sich den nachträglichen Erlass von Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm vorbehalten.

Soweit die Klagen auf weitergehenden passiven Schallschutz und eine weitergehende Entschädigung für die Beeinträchtigung der Außenwohnbereiche gerichtet waren, haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt. Das MIL hatte sich zuvor u.a. verpflichtet, nach der erstmaligen Festlegung der Flugrouten durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die bisher festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete insgesamt neu auszuweisen; die Nebenbestimmungen zu den bereits festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebieten bleiben hiervon unberührt. Damit hat das MIL entsprechende Bedenken des Gerichts ausgeräumt.

BVerwG 4 A 4000.09, 4000.10 und 4001.10 - Urteile vom 13. Oktober 2011

4001.10 13.10.2011

Flughafen Berlin Brandenburg:

Keine Ausweitung des Nachtflugverbots - Nachbesserung beim Schallschutz

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen die Regelung des Nachtflugbetriebs auf dem Flughafen Berlin Brandenburg abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss "Ausbau Verkehrsflughafen Berlin - Schönefeld" vom 13. August 2004 ließ ursprünglich einen zeitlich unbeschränkten Nachtflugbetrieb zu. Auf ausgewählte Musterklagen von Anwohnern und Gemeinden hat das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2006 das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (MIL) verpflichtet, über eine weitergehende Einschränkung des Nachtflugbetriebs erneut zu entscheiden. Es hat vorgegeben, dass die Kernzeit der Nacht (0:00 bis 5:00 Uhr) von Flugverkehr grundsätzlich frei bleiben muss; für die Zeit von 22:00 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 6:00 Uhr hat es eine nachvollziehbare Darlegung gefordert, warum der Flugverkehr nicht befriedigend innerhalb der Tagesstunden abgewickelt werden kann. Zur Umsetzung dieses Urteils hat das MIL im Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" vom 20. Oktober 2009 Flugbetrieb von 23:30 bis 5:30 Uhr grundsätzlich verboten und von 22:00 bis 23:30 Uhr sowie von 5:30 bis 6:00 Uhr grundsätzlich zugelassen.

Nach dem heutigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat das MIL mit dieser Regelung des Nachtflugbetriebs den ihm eingeräumten planerischen Gestaltungsspielraum nicht überschritten. Einen Nachtflugbedarf hat es rechtsfehlerfrei bejaht. Die Nachtflugprognose, die es zum Nachweis einer entsprechenden Nachfrage in Auftrag gegeben hat, ist methodengerecht erstellt; die Ergebnisse sind einleuchtend begründet. Das MIL hat auch plausibel dargelegt, dass es für Zu- und Abbringerflüge zu den Drehkreuzflughäfen, für die Umlaufplanungen der Low-Cost-Carrier und der Touristikverkehre und für den Interkontinentalverkehr vernünftigerweise geboten ist, Flugverkehr von 5:30 bis 23:30 Uhr zuzulassen. Auszugehen ist hierbei von der Verkehrsfunktion des Flughafens Berlin Brandenburg als einzigem Verkehrsflughafen für die Hauptstadt Berlin und die Metropolregion Berlin-Brandenburg.

Anders als bei der Festlegung der Schutz- und Entschädigungsgebiete durfte das MIL für die Regelung des Flugbetriebs die Lärmbetroffenheiten auf der Grundlage von parallelen An- und Abflugrouten ermitteln. Die DFS hatte zwar darauf hingewiesen, dass die Abflugrouten bei unabhängigen Abflügen von parallelen Bahnen um mindestens 15° divergieren sollen. Der Flugbetrieb wird jedoch nicht für bestimmte Flugrouten geregelt, sondern für einen Flughafen an einem bestimmten Standort mit einer bestimmten Siedlungsstruktur in seiner Umgebung. Die Betriebsregeln sollen grundsätzlich auch bei geänderten Flugrouten Bestand haben. Abflugrouten, die um bis zu 15° nach Norden oder nach Süden abknicken, würden zwar teilweise andere Gebiete betreffen als parallele Abflugstrecken; diese Gebiete wären jedoch nicht oder jedenfalls nicht erheblich dichter besiedelt. Die Veränderungen der Lärmbetroffenheiten bleiben in einem Unsicherheitsbereich, der bei der Regelung des Flugbetriebs ohnehin mitgedacht werden muss. Dass um mehr als 15° abknickende, zu größeren Betroffenheiten führende, Abflugstrecken festgelegt werden, brauchte das MIL ausgehend von den Erklärungen der DFS nicht in Betracht zu ziehen.

Der Ausgleich, den das MIL zwischen den Verkehrsinteressen und den Belangen der Anwohner vorgenommen hat, hält sich im Rahmen des der Exekutive zustehenden Gestaltungsspielraums. Für die Nachtkernzeit hat es - der Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts folgend - Starts und Landungen grundsätzlich verboten und nur eng begrenzte Ausnahmen zugelassen. Es hat das grundsätzliche Nachtflugverbot darüber hinaus auf die Zeit von 23:30 bis 24:00 Uhr und von 5:00 bis 5:30 Uhr erstreckt. Dieser Schutz der Nachtruhe macht es vertretbar, den Lärmschutz bis 23:30 Uhr und ab 5:30 Uhr weitgehend hinter den Verkehrsinteressen zurücktreten zu lassen. Auch in diesen Zeitsegmenten muss das Schutzkonzept eines Abschwellens des Fluglärms bis zum Beginn der Kernzeit und eines Anschwellens nach dessen Ende jedoch weiter durchgeführt werden; selbst die Stunde von 22:00 bis 23:00 Uhr darf nicht als bloße Verlängerung des Tagflugbetriebs angesehen werden. Die Nachtverkehrsprognose hat einen abnehmenden Trend der Flugbewegungen vom Ende des Tages zur Nachtkernzeit hin ergeben; vor diesem Hintergrund durfte das MIL von einer weitergehenden Beschränkung des Nachtflugbetriebs absehen. Sollte sich die erste Nachtstunde entgegen der Verkehrsprognose zu einer Stunde entwickeln, in der die Fluglärmbelastung in der Regel größer ist als in den Abendstunden, wären die Anwohner rechtlich nicht schutzlos, denn das MIL hat sich den nachträglichen Erlass von Auflagen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm vorbehalten.

Soweit die Klagen auf weitergehenden passiven Schallschutz und eine weitergehende Entschädigung für die Beeinträchtigung der Außenwohnbereiche gerichtet waren, haben die Beteiligten den Rechtsstreit in der mündlichen Verhandlung übereinstimmend für erledigt erklärt. Das MIL hatte sich zuvor u.a. verpflichtet, nach der erstmaligen Festlegung der Flugrouten durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung die bisher festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebiete insgesamt neu auszuweisen; die Nebenbestimmungen zu den bereits festgelegten Schutz- und Entschädigungsgebieten bleiben hiervon unberührt. Damit hat das MIL entsprechende Bedenken des Gerichts ausgeräumt.

BVerwG 4 A 4000.09, 4000.10 und 4001.10 - Urteile vom 13. Oktober 2011

BVBB: Die Nachtflugentscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes für den BBI Schönefeld ist die Fortsetzung der Wirtschaftsförderung mit Hilfe von Richterentscheidungen

Wir sind nicht mehr bereit die Entscheidungen des 4. Senates des Bundesverwaltungsgerichtes, jetzt im konkreten Fall zur Nachtflugregelung des BBI/BER Berlin Schönefeld, kritiklos und mit Respekt zu akzeptieren, erklärte die Vorsitzende des Bürgervereins Brandenburg Berlin e.V. ( BVBB) Astrid Bothe. Jetzt wird ernsthaft geprüft, wie wir gegen das Urteil eine Klage vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof begründen können.
Sicher ist, die katastrophal falsche Standortentscheidung wird nicht hingenommen. Der BVBB wird weiter für eine Nachnutzung des Standortes und den Neubau eines Deutschen Zentralflughafens in Sperenberg (Teltow-Fläming) kämpfen. Er ist zuversichtlich, das auch diese Nachtflugregelung, wie der kommende Flugverkehr nach Inbetriebnahme, zu einem Widerstand führt, der eine neue Standortentscheidung erzwingt. Weit über 100 000 Betroffenen werden sich über Generationen nicht dazu verurteilen lassen, unter gesundheitsgefährdendem Fluglärm zu leben. Sie werden Urteile, wie dieses Nachtflugurteil, nicht mehr akzeptieren. Sie werden erkennen, dass die Politik mit ihren rücksichtslosen Standortentscheidungen zu Infrastrukturprojekten jedes Maß an Akzeptanz verloren hat.
Der BVBB hatte die Klage von über 30 seiner Mitglieder finanziert.
Wiederum hat das Gericht Begründungen für Nachtflüge konstruiert, die nur einen Zweck verfolgen: die Nacht soll wirtschaftlich genutzt werden, weil Flugzeuge fliegen sollen. In Wahrheit gibt es keinen Bedarf für Nachtflüge, die die Daseinsvorsorge absichern müsste oder dem Prinzip des Allgemeinwohls den Vorrang vor dem Prinzip des Schutzes von Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit einräumen muss.
Es bleibt darum festzuhalten, dass der 4. Senat, wie auch die Planfeststellungsbehörde des Landes Brandenburg, Nachtflugentscheidungen befördern, die vom Markt nicht gefordert sind. Dies, obwohl der BVBB durch Vorlage einer repräsentativen Umfrage des Instituts „TNS-Emnid“ (August 2011) nachgewiesen hat, dass 95% der Menschen nicht nach 22:00 Uhr oder vor 6:00 Uhr fliegen wollen.
Dem Senat und dem Land Brandenburg reicht als Begründung für eine Nachtfluggenehmigung, dass Flugzeuge aus wirtschaftlichen Gründen in der Nacht fliegen sollen. Diese Einstellung beweist die Verachtung vor dem Recht auf körperliche Unversehrtheit.
Wiederum hat der Senat willkürlich die Zeiten der Nachtruhe auf praktisch 5 Stunden festgelegt. Wiederum spielt das Menschenrecht auf Nachtruhe und der Schutz der Gesundheit von Zehntausenden betroffener Menschen eine untergeordnete Rolle gegenüber Wirtschaftsinteressen.
In Wahrheit bedeutet die Entscheidung des Senates in Praxis und Entwicklung eine Öffnung der Nachtzeit für eine expansive Entwicklung des Nachtflugverkehrs. Dabei akzeptiert der Senat Schutzregelungen, die so unmenschlich sind wie der Fluglärm selbst. Die Ausweitung von Schutzgebieten und der Anspruch auf Lärmschutz bedeuten, das weiß der Senat, dass Zehntausende zum Schutz ihrer Gesundheit nur noch in geschlossenen Räumen leben und schlafen können, die den Lärm durch schalldichte Fenster abhalten und künstlich durch Ventilatoren belüftet sind. Solche Regelungen, Schutzerfindungen von Politikern und Behörden, sind die Austreibung des Teufels mit dem Beelzebuben. Am Tag müssen die Menschen dann bis zu 1000 Überflüge ertragen. Während der Tagzeit werden über 6000 Kinder einer jeden Generation in Horten, KITAS und Schulen spielen und unterwiesen, die zu Akustikkäfigen umfunktioniert sind. D. h.: geschlossene schalldichte Fenster, künstliche Belüftung mit Ventilatoren, gesteuerte Luftbefeuchtung und Stoßbelüftungen gegen zu hohen CO2 – Gehalt der Luft.
Kein Richter, kein für dieses Drama verantwortlicher Politiker ist bereit, unter solchen Bedingungen zu leben. Diese Tatsache macht Entscheidungen, die die körperliche Unversehrtheit oder das private Eigentum gefährden besonders perfide.

Kristian-Peter Stange

BVBB-Pressepsrecher

Fon: 030-65942439

Fraktion BVBB-WG widmet sich vorrangig der Aufklärung eines anonymen Fax welches mitverantwortlich für den Freitod eines lebenslustigen Menschen im besten Alter war

Auf der ersten Fraktionssitzung nach der Bürgermeister-Stichwahl herrschte Einigkeit zu zwei zentralen

Punkten:

1. Auch wenn es dem Fraktionsvorsitzenden Matthias Stefke (noch) nicht gelungen ist, das  

    Bürgermeisteramt zu erobern wird sich die Fraktion auch weiterhin an der Sacharbeit in der

    Gemeindevertretung, Ausschüssen und sonstigen Gremien und Arbeitkreisen beteiligen.

    Großes Verständnis zeigte die Fraktion für die Vorgehensweise von Thomas Breidbach.

    Er hatte angekündigt, seine Mitarbeit so lange ruhen zu lassen, bis die ungeheuerlichen Vorwürfe

    von Bürgermeister Baier gegen seinen Vater geklärt sind. Baier soll in einem Gespräch mit den 

    Hinterbliebenen geäußert haben, der BVBB und Ferdi Breidbach wären Urheber des

    anonymen Faxes gegen eine Mitarbeiterin, die sich u.a. auch deshalb das Leben nahm.

    Ferdi Breidbach führt diesbezüglich eine Verleumdungsklage gegen Baier. 

 

2. Vorrang in den nächsten Wochen hat für die Fraktion die Aufklärung der Hintergründe und

    möglicher Drahtzieher des anonymen Faxes. Denn nicht nur Ferdi Breidbach sondern auch 

    Matthias Stefke soll von Baier mit dem  anonymen Fax in Verbindung gebracht worden sein.

    Dies passt ins Bild, denn nicht zum ersten Mal fällt Baier als Verleumder auf. Bereits 

    Monate vor der Bürgermeisterwahl sah sich Stefke gezwungen, per Anwalt Baier´s übler 

   Nachrede entgegenzutreten.

 

   Die Fraktion verständigte sich auf einen Katalog von Fragen, die an den Bürgermeister gestellt 

   werden und der Aufklärung dienen sollen.

   Die Antworten werden zeigen, ob Baier alles getan hat, um Ermittlungen von Kripo und 

   Staatsanwalt zu unterstützen. 

 

Lesen Sie nachfolgend die an Bürgermeister Baier gestellten Fragen.

Fragen an Baier zu anonymen Fax.DOC.doc
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PM zu Fragen an Bürgermeister Baier in s
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Schau ´mal einer an - Post vom Kreistagsvorsitzenden Christoph Schulze (SPD)

Da jammerten Bürgermeister Ortwin Baier (SPD) sowie dessen Parteifreunde und Vertreter von

der Linken und B90/Die Grünen über einen angeblich unsachlichen und unfairen Wahlkampf von Matthias Stefke.

 

Ein ebenso prominenter wie hochrangiger Mandatsträger der SPD im Landkreis sieht das offenbar komplett anders. Kein Geringerer als der SPD-Landtagsabgeordnete und Vorsitzende des Kreistages, Christoph Schulze schrieb nach der Stichwahl an Matthias Stefke und sprach ihm "meinen Respekt und meine Hochachtung für Ihre geleistete Arbeit während des Wahlkampfes in den letzten Wochen" aus.

 

Man darf wohl davon ausgehen, dass einer wie Schulze die politischen Verhältnisse und Abläufe in Blankenfelde-Mahlow sehr genau kennt bzw. verfolgt. Er hätte sich wohl kaum zu so einem Schreiben hinreissen lassen, wenn er der Meinung wäre, Stefke hätte in unzulässiger und unfairer Weise gegen seinen Gegenkandidaten, den Genossen Ortwin Baier geholzt.

 

Kann man einen besseren Kronzeugen für eine in der Tat sachlich und inhaltlich geführte Auseinandersetzung finden?

 

Nachfolgend das Schreiben von Schulze im Originalwortlaut

Matthias Stefke dankt seinen über 3.300 Wähler/innen für das Vertrauen

Matthias Stefke nimmt nachfolgend zu dem Ergebnis der Stichwahl um das Bürgermeísteramt Stellung:

 

1. Nicht nur obligatorisch und als übliche Politiker-Floskel danke ich allen meinen über 3. 000

    Wähler/innen sehr herzlich für Ihr Vertrauen. Ich wäre gerne Bürgermeister unserer Gemeinde

    geworden,  aus tiefer innerer Überzeugung, mit Leidenschaft und vielfältigen programmatischen

     Vorstellungen für die Zukunft von Blankenfelde-Mahlow.

2. Seit 30 Jahren bin ich politisch engagiert, habe viele Wahlkämpfe auf Kommunaler- Landes-

    uns Bundesebene geführt. Eine vergleichbare politische Dreckskampagne wie von Baier, SPD, 

    Linken und Grünen habe ich bisher nicht erlebt und für möglich gehalten.

    Ich weiss nicht, wie sich die "Damen und Herren" morgens noch im Spiegel anschauen können

    ohne sich selbst ankotzen zu müssen (Entschuldigung aber das musste ´mal gesagt werden)..

3. Oberste Priorität hat nun die Aufklärung der anonymen Anzeige gegen die 

     Verwaltungsmitarbeiterin Doreen Schmalenberger, die aus Verzweifelung den Freitod wählte

     und von Ortwin Baier Ferdi Breidbach, Matthias Stefke und dem BVBB angelastet

     worden sein soll.

    In diesem Zusammenhang ist herauszufinden, wer das anonyme Fax versandt hat, welche Rolle

    SPD-Bürgermeister(kandidat) Ortwin Baier, seine Anhänger aber auch die ehem. CDU-

    Bürgermeisterkandidatin,  Regina Bomke dabei gespielt haben.

    Nach Lage der Dinge steht unsere Gemeinde vor einer Art Barschel-Affäre.

    Geklärt werden muss, ob Ortwin Baier der Björn Engholm von Blankenfelde-Mahlow ist?

4. Es bleibt abzuwarten, ob Ortwin Baier die volle Amtszeit von 8 Jahren politisch übersteht.

    Bis zum heutigen Tage ermittelt die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption wegen des

   Verdachts der Untreue gegen Baier.

   Nicht auszuschliessen also, dass Baier im Falle einer Anklage sein Amt vorzeitig wieder abgeben

   muss.

5.  Matthias Stefke wird seine Arbeit für Blankenfelde- Mahlow fortsetzen! Auch wenn sich der ein 

     oder andere gewünscht hätte, dass Stefke hinschmeisst. Im Gegenteil, jetzt erst Recht und mit

     noch mehr Elan! Dieser Bürgermeister braucht Kontrolle, sonst greift Baier´s Vetternwirtschaft   

     noch stärker um sich als bisher. Dies ist Stefke im Übrigen auch seinen Unterstützern schuldig,

     die z.T. im hohen Alter von über 70 bzw. fast 80 Jahren für ihn Flugblätter verteilt haben.

Zeit für den Wechsel - Blankenfelde-Mahlow wähl´ Dich frei!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

heute, am Sonntag, den 25. September haben Sie die Wahl!

 

Sie haben es in der Hand, wer die Geschicke unserer Gemeinde in den kommenden

8 Jahren bestimmt.

 

Gibt es ein "Weiter so" unter dem derzeitigen SPD-Amtsinhaber? Ein weiter so des "System Baier" das Blankenfelde-Mahlow rot-roten Filz und Vetternwirtschaft gebracht hat, wogegen auch Bündnis 90/Die Grünen nichts unternimmt?! Weitere 8 Jahre mit einem Bürgermeister gegen den die Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Korruption bis heute wegen des Verdachts der Untreue ermittelt?

 

Nein, so kann und darf es nicht weitergehen!

 

Ich bitte Sie, stimmen Sie heute für den politischen Wechsel.

Stimmen Sie für Anstand, für Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und Wahrhaftigkeit in der Politik.

Erteilen Sie mit Ihrer Stimmabgabe den politischen Intrigen der letzten Wochen eine deutliche Absage.

 

Ich bitte Sie deshalb um Ihr Vertrauen  und Ihre Stimme für die Wahl zum Bürgermeister unserer Gemeinde.

 

Ihr

 

Matthias Stefke

 

 

 

Haben Sie das nötig Herr Baier?

Der zu Ende gehende Wahlkampf war nicht nur hart sondern schmutzig, um nicht zu sagen er war widerwärtig!

 

Der Amtsinhaber Ortwin Baier war möglicherweise höchstselbst Verursacher der Schmutzkampagne gegen Matthias Stefke.

 

Auf einer Pressekonferenz am 31. August zu den gegen ihn laufenden staatsanwaltlichen Ermittlungen drückte sich Ortwin Baier bewusst oder unbewusst zweideutig aus. Ein anwesender Jounrnalist der MAZ/Zossener Rundschau hatte Baier so verstanden hat, dass es einen Zusammenhang zwischen einer namentlichen Strafanzeige der 3 parteilosen Fraktionsvorsitzenden Ronald Rahneberg, Bernd Heimberger und Matthias Stefke und einer anonymen Anzeige gegen eine Mitarbeiterin der Verwaltung wegen angeblicher Stasi-Vergangenheit gibt. Das dramatische daran ist, dass die Mitarbeiterin während der laufenden Pressekonferenz von Baier tot aufgefunden wurde. Sie hatte in größter Verzweifelung den Freitod gewählt.

Es konnte für den flüchtigen Leser der Eindruck entstehen, die 3 Fraktionsvorsitzenden haben auch etwas mit der anonymen Anzeige zu tun und letztlich damit auch etwas mit dem Freitod.

 

Baier liess den Eindruck bestehen, anstatt über eine Klar-/Richtigstellung dafür zu sorgen, dass dieser ob zufällig oder absichtlich entstandene Zusammenhang aus der Welt geschaffen wird. Es kam ihm wohl gelegen, dass sein politischer Erzrivale, Matthias Stefke mit dem Freitod einer Mitarbeiterin in Verbindung gebracht wurde.

Er hoffte vermutlich innerlich, dass dies Stefke bereits im 1. Wahlgang politisch erledigen würde.

Wir wir wissen, kam es anders!

 

Diese dreckige Story ist aber noch nicht zu Ende. In einem Gespräch mit den Angehörigen der Verstorbenen soll Baier die anonyme Anzeige dem BVBB und vor allem dessen Ehrenvorsitzenden, Ferdi Breidbach angelastet haben.

Klar, auch Breidbach dürfte aus Baier´s Sicht zu seinem Intimfeinden zählen. Sollte nach Stefke nun auch Breidbach politisch erlegt werden?

 

Ferdi Breidbach hat reagiert, wie man wirklich nur auf solch eine Sauerei reagieren kann. Er hat mit der Vorsitzenden des BVBB, Astrid Bothe Strafanzeige gegen Baier gestellt, um diese Ehrabschneidung zu unterbinden bzw. richterlich ahnden zu lassen. 

 

So wie das abgelaufen ist muss man klar die Frage stellen, wer hatte ein Interesse daran, eine Personalangelegenheit in die Öffentlichkeit zu tragen, die Ausgangspunkt für einen verheerenden Artikel in der Zeitung war und in dessen Folge zu wilden Spekulationen Anlass gab?

 

Beschädigt wurden durch diese dreckige politische Intrige hierdurch vor allem Matthias Stefke und Ferdi Breidbach, mit denen Baier seit Jahren politisch über Kreuz liegt.

 

Es ist Ihrer Beurteilung überlassen, wer davon „profitieren“ sollte und wer möglicherweise diese anonyme Anzeige gegen die Mitarbeiterin initiiert hatte.

 

Eines ist klar:

 

Egal wie die Wahl ausgeht ab kommenden Montag, den 26. September geht es los mit der brutalstmöglichen Aufklärung einer politischen Intrige bislang ungeahnten Ausmasses.

 

Herrn Baier stellen sich dann Fragen auf die er Antworten geben muss!

Wahlkampfabschluss-Veranstaltung am 23.09.2011

Matthias Stefke & Zossens Bürgermeisterin Michaela Schreiber

19.00 Uhr im Gasthaus " Zur Eiche ", Dorfstr., Blankenfelde

Bürgermeisterwahl: Matthias Stefke im Interview

Erstes Etappenziel erreicht: Matthias Stefke kommt in die Stichwahl!

Ein herzliches Dankeschön an alle Wählerinnen und Wähler, die mir im ersten Wahlgang ihr

Vertrauen ausgesprochen haben.

 

Die vorläufigen Ergebnisse der einzelnen Wahllokale können Sie oben unter der Rubrik

"Das Wahlergebnis" nachlesen.

 

Ihr Matthias Stefke

Herzlich Willkommen

Ich freue mich, dass Sie auf meine Seite gekommen sind, um sich über die Möglichkeit eines echten Politikwechsels in Blankenfelde-Dahlewitz-Groß Kienitz-Jühnsdorf und Mahlow zu informieren.

Die Unzufriedenheit mit der derzeitigen Verwaltungsspitze aus Bürgermeister und Baudezernent ist allerorts spürbar.

Ungepflegte Straßen, Promenaden und Plätze, ein oftmals hochnäsiger und teils willkürlicher Umgang mit den Bürgern, unliebsamen Ortsbeiräten und kritischen Gemeindevertretern, Bauprojekte die kostenseitig aus dem Ruder laufen und zudem das historisch gewachsene Ortsbild verschandeln, ein unzureichender Busverkehr, fragwürdige Auftragsvergaben und Grundstücksverkäufe, überdimensionierte und zum Teil undurchdachte Straßenbauvorhaben, das Verkehrschaos im Gewerbegebiet Lückefeld, eine verschwenderische Ausgabenpolitik die nun Einsparungen und Kürzungen dringend notwendig macht um den Haushalt zu konsolidieren, jugendgefährdende Spielhallen in unmittelbarer Nähe von Schulen, Jugendclubs- und Bibliotheken sowie eine unverantwortliche und geradezu naive Position zum BBI/BER und dessen Auswirkungen nach dessen Inbetriebnahme und und und. Die Aufzählungen liessen sich nahezu endlos fortsetzen.

 

Seit 8 Jahren versuche ich als Mitglied im Gemeinderat hier gegenzusteuern und setze mich mit Nachdruck dafür ein, dass Blankenfelde-Mahlow mit Augenmaß und Vernunft regiert wird, seit 2008 mit der von mir angeführten Fraktion der BVBB-Wählergruppe, die sich nicht nur auf das Thema Flughafen beschränkt. Wir haben uns mit Carola Evans, Dagmar Müller und Thomas Breidbach in das gesamte Themenspektrum eingerabeitet, das in der Gemeindevertretung zur Entscheidung ansteht (siehe auch Rubrik "Bisherige Arbeit"). Unterstützt werden wir dabei von den von uns benannten sachkundigen Einwohnern Anke Krause, Wolfgang Bernhardt, Uwe Peter und Gerrit Schrader sowie Klaus Piepenhagen. 

Dies ist aber unter der Ägide des Amtsinhabers leider ein aussichtloses Unterfangen.

 

Sich aufregen oder beschweren allein ändert aber an der Situation in der Regel nichts. Man muss bereit sein, selbst Verantwortung zu übernehmen um Veränderungen herbeizuführen.

Wahl heisst in einer Demokratie vor allem, auch die Auswahl zu haben. Die haben die Wähler/innen aber nur, wenn es mehrere Kandidaten für ein Amt oder Mandat gibt.

Deshalb habe ich mich dazu entschieden, erneut für das Bürgermeisteramt zu kandidieren.

Ich verspreche Ihnen keine Wunder und auch keine Luftschlösser. Mir ist sehr wohl bewusst, welche „Herausforderungen“ unsere Gemeinde in den kommenden Jahren zu bestehen hat.

Sie können sich aber darauf verlassen, dass ich als Bürgermeister hart für Blankenfelde-Mahlow arbeiten werde, um die Dinge in Ordnung zu bringen, die wie oben beispielhaft genannt und nicht nur nach meiner Meinung in Unordnung geraten sind.

Zwei Versprechen gebe ich Ihnen doch:

Das Erste:


Im Falle meiner Wahl werde ich mich voll und ganz auf Blankenfelde-Mahlow konzentrieren. Politische Ambitionen, dieses Amt als „Sprungbrett“ für ein Landtagsmandat oder das Amt des Landrates zu nutzen habe ich nicht.

Das Zweite:

Auch wenn ich im Ortsteil Blankenfelde wohne, werde ich alle 5 Ortsteile unserer Gemeinde gleichbehandeln.

 

Ihr

 

Matthias Stefke